Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und Konformitätsbewertungssysteme, um das gegenseitige Verständnis ihrer Systeme zu verbessern und den Zugang zu ihren jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzen.
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Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschrif- ten, Normen, technische Vorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und KonformitätsbewertungssystemeKonformitätsbewertungsverfahren, um das gegenseitige Verständnis ihrer der jeweiligen Systeme zu verbessern und den Zugang zu ihren den jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzen.
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Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und Konformitätsbewertungssysteme, um das gegenseitige Verständnis ihrer Systeme zu verbessern und den Zugang zu ihren jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge Regulierungsdia- loge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzenaufnehmen.
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