Common use of Technische Zusammenarbeit Clause in Contracts

Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschrif- ten, Normen, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und Konformitätsbewertungsverfahren, um das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Systeme zu verbessern und den Zugang zu den jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzen. (2) Bei der Zusammenarbeit sind die Vertragsparteien bestrebt, handelserleichternde Initiativen auszumachen, zu entwickeln und zu fördern, die unter anderem auf Folgendes ausgerichtet sein können: a) Vertiefung der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen durch den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Daten; wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, um die Qualität ihrer technischen Vorschriften, Normen, Testverfahren, Marktaufsicht, Zertifizierung und Akkreditierung zu verbessern und die Regulierungsressourcen effizient einzusetzen, b) Förderung und Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen öffentlichen oder privaten Organisationen, die für Messwesen, Normung, Prüfung, Marktaufsicht, Zertifizierung und Akkreditierung zuständig sind, c) Förderung des Aufbaus einer Qualitätsinfrastruktur für Normung, Messwesen, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und das Marktaufsichtssystem in der Ukraine, d) Förderung der Teilnahme der Ukraine an der Arbeit von bereichsspezifischen europäischen Organisationen, e) Suche nach Lösungen für Handelshemmnisse, die sich ergeben können, f) Koordinierung ihrer Standpunkte im Rahmen von internationalen Handels- und Regulierungsorganisationen wie der WTO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden "UNECE").

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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement

Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschrif- ten, NormenVorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und KonformitätsbewertungsverfahrenKonformitätsbewertungssysteme, um das gegenseitige Verständnis der jeweiligen ihrer Systeme zu verbessern und den Zugang zu den ihren jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzen. (2) Bei der Zusammenarbeit sind die Vertragsparteien bestrebt, handelserleichternde Initiativen auszumachenzu ermitteln, zu entwickeln und zu fördern, die unter anderem auf Folgendes ausgerichtet sein können: a) Vertiefung der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen durch den Austausch von Informationen, Daten und Erfahrungen und Daten; sowie durch wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, um die Qualität ihrer technischen Vorschriften, Normen, Testverfahren, Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitätsbewertung und Akkreditierung zu verbessern und die Regulierungsressourcen effizient einzusetzen, b) Förderung und Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen öffentlichen oder privaten Organisationen, die für Messwesen, Normung, Prüfung, Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitäts- bewertung und Akkreditierung zuständig sind, c) Förderung des Aufbaus einer Qualitätsinfrastruktur für Normung, Messwesen, Akkreditierung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung und das Marktaufsichtssystem sowie des Marktaufsichtssystems in der UkraineGeorgien, d) Förderung der Teilnahme der Ukraine Georgiens an der Arbeit von bereichsspezifischen in diesem Bereich tätigen europäischen Organisationen, e) Suche nach Lösungen für HandelshemmnisseLösungen, die sich ergeben können,falls technische Handelshemmnisse entstehen, und f) gegebenenfalls Bemühungen um die Koordinierung ihrer Standpunkte zu Fragen von gemeinsamem Interesse im Rahmen von internationalen Handels- und Regulierungsorganisationen Regulierungs- organisationen wie der WTO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden "UNECEUN-ECE").

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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement

Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschrif- ten, NormenVorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und KonformitätsbewertungsverfahrenKonformitätsbewertungssysteme, um das gegenseitige Verständnis der jeweiligen ihrer Systeme zu verbessern und den Zugang zu den ihren jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzen. (2) Bei der Zusammenarbeit sind die Vertragsparteien bestrebt, handelserleichternde Initiativen auszumachenzu ermitteln, zu entwickeln ent­ xxxxxxx und zu fördern, die unter anderem auf Folgendes ausgerichtet sein können: a) Vertiefung der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen durch den Austausch von Informationen, Daten und Erfahrungen und Daten; sowie durch wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, um die Qualität ihrer technischen Vorschriften, Normen, Testverfahren, Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitätsbewertung und Akkreditierung zu verbessern und die Regulierungsressourcen effizient einzusetzen, b) Förderung und Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen öffentlichen oder privaten Organisationen, die für Messwesen, Normung, Prüfung, Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitätsbewertung und Akkreditierung zuständig sind, c) Förderung des Aufbaus einer Qualitätsinfrastruktur für Normung, Messwesen, Akkreditierung, Konformitätsbewertung Akkreditierung und das Marktaufsichtssystem Konformitätsbewer­ tung sowie des Marktaufsichtssystems in der UkraineGeorgien, d) Förderung der Teilnahme der Ukraine Georgiens an der Arbeit von bereichsspezifischen in diesem Bereich tätigen europäischen Organisationen, e) Suche nach Lösungen für HandelshemmnisseLösungen, die sich ergeben können,falls technische Handelshemmnisse entstehen, und f) gegebenenfalls Bemühungen um die Koordinierung ihrer Standpunkte zu Fragen von gemeinsamem Interesse im Rahmen von internationalen Handels- und Regulierungsorganisationen wie der WTO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden "UNECE"„UN-ECE“).

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Samples: Assoziierungsabkommen

Technische Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschrif- ten, NormenVorschriften, Messwesen, Marktaufsicht, Akkreditierung und KonformitätsbewertungsverfahrenKonformitätsbewertungssysteme, um das gegenseitige Verständnis der jeweiligen ihrer Systeme zu verbessern und den Zugang zu den ihren jeweiligen Märkten zu erleichtern. Zu diesem Zweck können sie Regulierungsdialoge Regulierungsdia- loge sowohl auf horizontaler als auch auf sektoraler Ebene in Gang setzenaufnehmen. (2) Bei der ihrer Zusammenarbeit sind die Vertragsparteien bestrebt, handelserleichternde Initiativen auszumachenzu ermitteln, zu entwickeln ent- wickeln und zu fördern, die unter anderem auf Folgendes ausgerichtet sein können: a) Vertiefung der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen durch den Austausch von Informationen, Daten und Erfahrungen und Daten; sowie durch wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, um die Qualität ihrer technischen Vorschriften, Normen, Testverfahren, ihrer Normen und ihrer Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitätsbewertung und Akkreditierung zu verbessern und die Regulierungsressourcen effizient einzusetzen, b) Förderung und Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen öffentlichen oder privaten OrganisationenOrganisatio- nen, die für Messwesen, Normung, Prüfung, Marktaufsicht, Zertifizierung Konformitätsbewertung und Akkreditierung zuständig sind, c) Förderung des Aufbaus einer Qualitätsinfrastruktur für Normung, Messwesen, Akkreditierung, Konformitätsbewertung Konformitätsbewer- tung und das Marktaufsichtssystem des Marktaufsichtssystems in der UkraineRepublik Moldau, d) Förderung der Teilnahme der Ukraine Republik Moldau an der Arbeit von bereichsspezifischen in diesem Bereich tätigen europäischen OrganisationenOrganisatio- nen, e) Suche nach Lösungen für HandelshemmnisseLösungen, die sich ergeben können,falls technische Handelshemmnisse entstehen, und f) Koordinierung ihrer Standpunkte im Rahmen von internationalen Handels- und Regulierungsorganisationen wie der WTO und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen für Europa (im Folgenden "UNECE").

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Samples: Assoziierungsabkommen