Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren.
Kompensation. Die Vertragspartner sind berechtigt, wechselseitige, einander aufrechenbar gegenüberstehende gleichartige Ansprüche aufzurechnen, und zwar auch dann, wenn diese aus verschiedenen Verträgen resultieren.
Kompensation. Wenn die Erbringung der Support Services durch Proact den Erwerb von Unterstützungsleistungen des Herstellers beinhaltet und Kosten für die Verlängerung von Wartungsverträgen anfallen, ohne dass der Kunde eine entsprechende Vertragslaufzeit mit Proact hat, zahlt der Kunde diese Wartungskosten voll- ständig zusätzlich zur fälligen Vergütung.
Kompensation. Eine Aufrechnung von behaupteten oder tatsächlichen Forderungen des AG gegen Forderungen des AN ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Ansprüche des AG handelt, die gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder vom AN schriftlich anerkannt wurden.
Kompensation. Im übrigen sind wir selbst als Rechnungsadressat berechtigt, die seitens der Lieferantin an uns herangetragene Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen, die uns selbst oder aber unseren Gesellschaftern gegenüber der Lieferantin zustehen, gegenzuver- rechnen und zu kompensieren.
Kompensation. Der Mieter kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren, letztere sind vielmehr gesondert geltend zu machen.
Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihr vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tat- sächlichen Gegenansprüchen kompensieren. Ohne ausdrückliche Zustimmung durch Kulturzentrum kann der Vertragspartner keines der ihr zustehenden Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte über- geben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der Kulturzentrum gegenüber zu ungeteilter Hand.
Kompensation. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Aufrechnung unserer Forderungen mit allfällig behaupteten Gegenforderungen unserer Kunden, selbst dann, wenn die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein sollte.
Kompensation. Der AN ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen den AG aufzurechnen, sofern die Forderungen nicht aus gegenständlichem Vertrag herrühren sowie seitens des AG schriftlich anerkannt oder in gerichtlich vollstreckbaren Titeln verbrieft sind.
Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren. Ohne schriftliche Zustimmung durch das OÖNachrichten FORUM kann der Vertragspartner keines der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übergeben oder durch Dritte ausüben lassen. Aber selbst bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen dem OÖNachrichten FORUM gegenüber zur ungeteilten Hand.