Common use of Technische Zusammenarbeit Clause in Contracts

Technische Zusammenarbeit. 1. Im Hinblick auf die Schaffung eines bestmöglichen Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen für die Anbieter beider Vertragsparteien arbeiten diese gemeinsam auf ein besseres Verständnis ihrer jeweiligen öffentlichen Beschaffungssysteme hin. 2. Jede Vertragspartei trifft angemessene Massnahmen, um der anderen Vertrags- partei und den Anbietern der anderen Vertragspartei auf Kostendeckungsbasis Informationen über Ausbildungs- und Orientierungsprogramme über ihr öffentliches Beschaffungssystem bereitzustellen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Technische Zusammenarbeit. 1. Im Hinblick auf die Schaffung eines bestmöglichen Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen Be- schaffungen für die Anbieter beider Vertragsparteien arbeiten diese gemeinsam auf ein besseres Verständnis ihrer jeweiligen öffentlichen Beschaffungssysteme hin. 2. Jede Vertragspartei trifft angemessene Massnahmen, um der anderen Vertrags- partei und den Anbietern der anderen Vertragspartei auf Kostendeckungsbasis Informationen In- formationen über Ausbildungs- und Orientierungsprogramme über ihr öffentliches Beschaffungssystem bereitzustellen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Technische Zusammenarbeit. 1. Im Hinblick auf die Schaffung eines bestmöglichen Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen Be- schaffungen für die Anbieter beider Vertragsparteien arbeiten diese gemeinsam auf ein besseres Verständnis ihrer jeweiligen öffentlichen Beschaffungssysteme hin. 2. Jede Vertragspartei trifft angemessene Massnahmen, um der anderen Vertrags- partei Vertragspar- tei und den Anbietern der anderen Vertragspartei auf Kostendeckungsbasis Informationen Informa- tionen über Ausbildungs- und Orientierungsprogramme über ihr öffentliches Beschaffungssystem Be- schaffungssystem bereitzustellen.

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Samples: Freihandelsabkommen