Common use of Teilkündigung bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Teilkündigung bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, die er gemäß den jeweiligen Modulen vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, dieses Modul ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in geschriebener Form kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer, so enden sämtliche dieses Modul betreffenden Vereinbarungen mit Zugang der Teilkündigung beim Versicherungsnehmer. Aus der fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit kann der Versicherer Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen oder eine andere Urkunde zugegangen sind, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird. 3.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at

Teilkündigung bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, die er gemäß den jeweiligen Modulen vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, dieses Modul ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in geschriebener Form kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer, so enden sämtliche dieses Modul betreffenden Vereinbarungen mit Zugang der Teilkündigung beim Versicherungsnehmer. Aus der fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit kann der Versicherer Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen oder eine andere Urkunde zugegangen sind, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird. 3.

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Samples: www.alt-partner.at

Teilkündigung bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, die er gemäß den jeweiligen je- weiligen Modulen vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, dieses Modul ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in geschriebener Form kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer, so enden sämtliche dieses Modul betreffenden Vereinbarungen mit Zugang der Teilkündigung beim Versicherungsnehmer. Aus der fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit kann der Versicherer Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen oder eine andere Urkunde zugegangen sind, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird. 3.

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Samples: www.easy-insure.eu