Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Musterklauseln

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Xxxxxxxxx Xxxxxxxx hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren aufweist.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird McFIT hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist McFIT berechtigt, dem Mitglied Xxxxxxxxxx in Höhe von 2,50 Euro pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z. B. für den Air-Key Schlüssel) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Xxxxxxx Xxxxxxx hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist Xxxxxxx Xxxxxxx berechtigt, dem Mitglied Xxxxxxxxxx in Höhe von 2,50 Euro pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig. Bei einer Teilnahme am SEPA-Last- schriftverfahren erheben wir die personenbezogenen Daten, die sich aus dem Formblatt „SE- PA-Basis-Lastschriftmandat“ ergeben. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ohne An- gabe der in dem Formblatt „SEPA-Lastschriftverfahren“ abgefragten personenbezogenen Daten ist nicht möglich. Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des SEPA-Lastschriftver- fahrens für Forderungen aus einer mit Ihnen geschlossenen Wartungsvereinbarung verarbeitet. Als Rechtsgrundlage der Verarbeitung kommen in Betracht: • Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personen- bezogenen Daten erteilt haben. In diesem Falle ist die jeweilige Einwilligung Rechtsgrundlage für die dort genannte Verarbeitung, • Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Artikel 1 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Datenverar- beitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist zu den genannten Zwecken für die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich. Gleiches gilt für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchfüh- rung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, so z. B. im Falle von Anfragen zu unseren Leistungen. • Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gern. Artikel 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, wenn unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung unterliegt, durch welche eine Verarbeitung von personenbezo- genen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten. • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit es um die Verfolgung folgender Zwecke geht, wie - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung für den Fall der Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung sowie der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (ggf. auch durch Dritte). Ausgabe 12 vom 01.07.2020
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitgied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beitrāge zu begleichen. Das Mitglied wird der Phönix Fitness Unternehmensgruppe hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der falligen Gebühren und Beitrage aufweist.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge und die Aktivierungsgebühr für den Mitgliedsausweis zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Ki Sports hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren aufweist. Ki Sports ist berechtigt, die Beiträge selbst oder durch einen beauftragten Dritten einzuziehen.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. 4.3.1 Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird „Fitness 4U“ hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen aufweist.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den Transponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Storzenbach Bau GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Dream Gym GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.