Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Ar- beits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflicht- anspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten unbe- schadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versi- cherungssummen) folgende Bestimmungen:
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Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Ar- beits- oder Liefergemeinschaften Liefergemeinschaften, und zwar auch dann, wenn sich der Haftpflicht- anspruch Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten unbe- schadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versi- cherungssummen) folgende Bestimmungen:.
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