Teilnahme der Leistungserbringer. 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Arzt, Versorgungsebene 1) (1) Die Teilnahme der Vertragsärzte und MVZ an diesem Programm ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt für den koordinierenden Versorgungssektor sind, soweit die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 2 – persönlich oder durch ange- stellte Ärzte erfüllt werden: 1. Vertragsärzte, die gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilneh- men und 2. zugelassene oder ermächtigte diabetologisch qualifizierte Fachärzte oder Einrich- tungen, die für die Erbringung dieser Leistungen zugelassen oder ermächtigt sind. Dies gilt jedoch nur für die Ausnahmefälle, dass ein Patient bereits vor der Ein- schreibung von diesem Arzt oder dieser Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 2 können auch durch ange- stellte Ärzte sichergestellt werden.“
Appears in 3 contracts
Samples: Vertrag, Health Insurance Agreement, Health Insurance Agreement
Teilnahme der Leistungserbringer. 4 - Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Arzt, Versorgungsebene 1)
(1) Die Teilnahme der Vertragsärzte und MVZ an diesem Programm ist freiwillig.
(2) Teilnahmeberechtigt für den koordinierenden Versorgungssektor sind, soweit die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 2 – persönlich oder durch ange- stellte angestellte Ärzte erfüllt werden:
1. Vertragsärzte, die gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilneh- men teilnehmen und
2. zugelassene oder ermächtigte diabetologisch qualifizierte Fachärzte oder Einrich- tungenEinrichtungen, die für die Erbringung dieser Leistungen zugelassen oder ermächtigt sind. Dies gilt jedoch nur für die Ausnahmefälle, dass ein Patient bereits vor der Ein- schreibung Einschreibung von diesem Arzt oder dieser Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 2 können auch durch ange- stellte angestellte Ärzte sichergestellt werden.“
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag