Teilnahmevertrag und Betreuungsvertrag Musterklauseln

Teilnahmevertrag und Betreuungsvertrag. Frage Durchführung der Kontrolle Beurteilung Objektive Nach- weise 1.01 Liegt ein gültiger Teilnahmever- trag/GGD Beitrittser- klärung am TGD- Betrieb auf? Der Teilnahmevertrag (oder/und die Teilnahmeverträge mit anderen TGD/GGD) müssen im Original, Kopie oder Durchschrift am Betrieb aufliegen oder „Steckbriefdaten“ von der jeweiligen Geschäftsstelle beantworten diese Frage als „vorhanden“. A vorhanden Der Teilnahmevertrag liegt auf. 1 nicht vorhanden Der Teilnahmevertrag liegt nicht auf. Vertrag anführen Bei Vorliegen von Steckbriefdaten, ist dies hier anzufüh- ren 1.02 Liegt ein gültiger Betreuungsvertrag am Betrieb auf? Je betreuter Tierart muss ein Be- treuungsvertrag im Original, Kopie oder Durchschrift am Betrieb aufliegen. Gem. TGDVO Anhang 3 Z 7 lit g ist unter bestimmten Voraussetzungen ein BV nicht zwingend vorgeschrieben. Hier ist mit der Geschäftsstelle Rücksprache zu halten. In diesem Fall dürfen keine Rechte in Anspruch genommen werden, die einen BV voraussetzen (z.B. TAM Anwendung durch den Tierhalter gem. TAMAWVO, die für TGD Betriebe be- stimmt sind) oder „Steckbriefdaten“ von der jeweiligen Geschäftsstelle beantwor- ten diese Frage als „vorhanden“. A vorhanden Ein Betreuungsvertrag für die je zu betreuende Tierart liegt auf. 1 liegt papiermäßig nicht auf 2 nicht vorhanden Ein Betreuungsvertrag für die je zu betreuende Tierart liegt nicht auf, obwohl Rechte in An- spruch genommen wer- den, die einen BV vo- raussetzen. Bei Vorliegen von Steckbriefdaten, ist dies hier anzufüh- ren Die Fragen in den Checklisten sind nach unter 3.2 beschriebenen Leitfäden für Kontrollinhalte (z.B. beziehen sich alle Fragen in der Checkliste TGD-Tierhalter, die mit 1.xx bezeichnet sind auf Teilnahme- vertrag und Betreuungsvertrag) durchnummeriert. Die Beurteilung der Abweichung der gestellten Fragen bezogen auf die praktische Umsetzung im kon- trollierten Bereich ist vom Kontrollorgan vorzunehmen. Die Vorgaben in den Checklisten sind vom Kon- trollorgan jedenfalls umzusetzen, insbesondere die Durchführung der Kontrolle mit Einhaltung des Be- urteilungszeitraums, Beurteilung = Abweichungsgrad bzw. Abweichungspunkte und die Anführung der objektiven Nachweise = tatsächlich überprüfte Unterlagen, wo dies ausdrücklich verlangt ist oder ent- sprechende Anmerkungen. Die Rechtsverweise im Handbuch ermöglichen dem Kontrollorgan einen schnellen Bezug zum jeweiligen Rechtstext. In Tabelle 2 sind die Abweichungsgrade für die Beurteilung der einzelnen Fragen erläutert. Tabe...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.