Teilnahmevoraussetzungen der Versorgungsebene Eins. a. Der an der Versorgungsebene Eins teilnehmende, onkologisch verantwortliche Arzt hat seine onkologische Qualifikation bei Antragstellung wie folgt nachzuweisen: (1) Durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiter- bildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkran- kungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Diese Qualifikation muss der KV Sachsen durch Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen nachgewiesen werden, die den Erwerb von Kenntnissen und praktischen Erfahrungen auf folgenden Gebieten dokumentieren: • Diagnostik neoplastischer Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen • Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie • Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren • Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen. (2) Durch die Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen aus einem der folgenden Organgebiete innerhalb der letzten drei Jahre vor An- tragstellung: • Gastro-Intestinaltrakt, • Urogenitaltrakt, • Respirationstrakt, • weiblicher Genitaltrakt und Mamma, • Skelett, Haut, endokrine Organe, • Zentrales Nervensystem, • HNO-Trakt. Als Therapiezyklus gilt ein zusammenhängender Behandlungsabschnitt von min- destens dreiwöchiger Dauer. b. Während der Teilnahme an der Versorgungsebene Eins hat der onkologisch ver- antwortliche Arzt die Betreuung von durchschnittlich 50 Patienten (GOP 96500 und/oder 96501) pro Quartal im Durchschnitt der letzten vier Quartale mit soliden Neoplasien des entsprechenden Fachgebietes, darunter 30 Patienten, die mit anti- neoplastischer Therapie behandelt werden, davon fünf mit subkutaner, intrakavitä- rer oder intramuskulärer Therapie und/oder intravasaler Bisphosphonattherapie (GOP 96502, 96507 und/oder 96508) nachzuweisen.
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Samples: Onkologie Vereinbarung, Oncology Agreement
Teilnahmevoraussetzungen der Versorgungsebene Eins. a. Der an der Versorgungsebene Eins teilnehmende, teilnehmende onkologisch verantwortliche Arzt hat seine onkologische Qualifikation bei Antragstellung wie folgt nachzuweisen:
(1) Durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiter- bildung Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkran- kungenErkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Diese Qualifikation muss der KV Sachsen Thüringen durch Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen nachgewiesen werden, die den Erwerb von Kenntnissen und praktischen Erfahrungen auf folgenden Gebieten dokumentieren: • Diagnostik neoplastischer Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen • Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie • Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren • Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen.
(2) Durch die Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen aus in einem der folgenden Organgebiete Organgebiet innerhalb der letzten drei 3 Jahre vor An- tragstellung: • Gastro-Intestinaltrakt, • Urogenitaltrakt, • Respirationstrakt, • weiblicher Genitaltrakt und Mamma, • Skelett, Haut, endokrine Organe, • Zentrales Nervensystem, • HNO-TraktAntragstellung. Als Organgebiet gelten Als Therapiezyklus gilt ein zusammenhängender Behandlungsabschnitt von min- destens mindestens dreiwöchiger Dauer.
b. Während Vor Antragstellung und während der Teilnahme an der Versorgungsebene Eins hat der onkologisch ver- antwortliche verantwortliche Arzt die Betreuung von durchschnittlich 50 Patienten (GOP 96500 GKV- Fälle im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder 96501der vertragsärztlichen Versorgung) pro Quartal im Durchschnitt der letzten vier 4 Quartale mit soliden Neoplasien des entsprechenden Fachgebietes, darunter 30 Patienten, die mit anti- neoplastischer antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon fünf 5 mit subkutaner, intrakavitä- rer oder intramuskulärer intrakavitärer Therapie und/oder intravasaler Bisphosphonattherapie (GOP 96502Bisphospho- nattherapie, 96507 und/oder 96508) nachzuweisen. Die jährlich nachzuweisenden Frequenzen prüft die KV Thüringen per 31.03. des jeweiligen Jahres.
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Samples: Onkologie Vereinbarung, Oncology Agreement
Teilnahmevoraussetzungen der Versorgungsebene Eins. a. Der an der Versorgungsebene Eins teilnehmende, teilnehmende onkologisch verantwortliche Arzt hat seine onkologische Qualifikation bei Antragstellung wie folgt nachzuweisen:
(1) Durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiter- bildung Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkran- kungenErkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Diese Qualifikation muss der KV Sachsen Thüringen durch Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen nachgewiesen werden, die den Erwerb von Kenntnissen und praktischen Erfahrungen auf folgenden Gebieten dokumentieren: • Diagnostik neoplastischer Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen • Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie • Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren • Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen.
(2) Durch die Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen aus in einem der folgenden Organgebiete Organgebiet innerhalb der letzten drei 3 Jahre vor An- tragstellung: • Antragstellung. Als Organgebiet gelten Gastro-Intestinaltrakt, • Urogenitaltrakt, • Respirationstrakt, • weiblicher Genitaltrakt und Mamma, • Intestinaltrakt HNO-Trakt Mamma Respirationstrakt Skelett, Haut, endokrine Organe, • Zentrales Nervensystem, • HNO-Trakt. Organe Urogenitaltrakt weiblicher Genitaltrakt ZNS Als Therapiezyklus gilt ein zusammenhängender Behandlungsabschnitt von min- destens mindestens dreiwöchiger Dauer.
b. Während Vor Antragstellung und während der Teilnahme an der Versorgungsebene Eins hat der onkologisch ver- antwortliche verantwortliche Arzt die Betreuung von durchschnittlich 50 Patienten (GOP 96500 GKV- Fälle im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder 96501der vertragsärztlichen Versorgung) pro Quartal im Durchschnitt der letzten vier 4 Quartale mit soliden Neoplasien des entsprechenden Fachgebietes, darunter 30 Patienten, die mit anti- neoplastischer antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon fünf 5 mit subkutaner, intrakavitä- rer oder intramuskulärer intrakavitärer Therapie und/oder intravasaler Bisphosphonattherapie (GOP 96502Bisphospho- nattherapie, 96507 und/oder 96508) nachzuweisen. Die jährlich nachzuweisenden Frequenzen prüft die KV Thüringen per 31.03. des jeweiligen Jahres.
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