Teilnehmerabhängige Förderung. Die endgültige Festsetzung des teilnehmerabhängigen Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Dabei ist für den Satz des Zuschusses die tat- sächliche Teilnehmerzahl maßgebend. Wird die angegebene Teilnehmerzahl der Bewil- ligungszusage nicht erreicht, wird der Zuschuss entsprechend herabgesetzt. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten die an der Tagung beteiligten Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler (grundsätzlich jedoch nicht Studierende und Doktorandin- nen bzw. Doktoranden).
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Teilnehmerabhängige Förderung. Die endgültige Festsetzung des teilnehmerabhängigen Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Dabei ist für den Satz des Zuschusses die tat- sächliche Teilnehmerzahl maßgebend. Wird die angegebene Teilnehmerzahl der Bewil- ligungszusage nicht erreicht, wird der Zuschuss entsprechend herabgesetzt. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten die an der Tagung beteiligten Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler (grundsätzlich jedoch nicht Studierende und Doktorandin- nen bzw. Doktoranden).
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