Common use of Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge Clause in Contracts

Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie 2006/48/EG mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 unterhalten, auf Euro lautende − Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug auf alle Orte des Bundesgebiets, − Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bun- desgebiets sowie − SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfah- rensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Busi- ness Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raums ein. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungsverkehrsabkommen oder den SEPA-Verfahrensregeln des EPC vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektroni- schen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/48/EG mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Abschnitt II Nummer Num- mer 1 Absatz 1 unterhalten, auf Euro lautende − Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug auf alle Orte des Bundesgebiets, − Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bun- desgebiets sowie − SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfah- rensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Busi- ness Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raums ein. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungsverkehrsabkommen oder den SEPA-Verfahrensregeln des EPC vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektroni- schen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnehmerkreis, Einzugsaufträge. (1) Die Bank zieht für Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/48/EG mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 unterhalten, auf Euro lautende − Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug auf alle Orte des Bundesgebiets, − Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bun- desgebiets Bundesgebiets sowie − SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfah- rensregeln Verfahrensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Busi- ness Business Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raums ein. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungsverkehrsabkommen oder den SEPA-Verfahrensregeln des EPC vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektroni- schen elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen