Telefon-Flatrate Musterklauseln

Telefon-Flatrate. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Über- wachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei jeder sonstigen missbräuchlichen Nutzung der Telefon-Flatrate ist teranet berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und vom Kunden eine Scha- densersatzpauschale in Höhe von 500 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden ent- standen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von teranet bleiben un- berührt. Aus Sicherheitsgründen erfolgt eine automatische Sperre der Telefonie-Opti- on bei Erreichen eines monatlichen Betrags in Höhe von maximal 150 Euro bei Privatkunden und maximal 300 Euro bei Geschäftskunden (§ 14 BGB, sog. Un- ternehmer). Das Absetzen eines Notrufes über die Rufnummern 110 und 112 ist weiterhin möglich. Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz sind im Grundpreis enthalten. Aus- genommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Premium- und Service-Ruf- nummern, zu Daten- und Onlinediensten, zu Rufnummern der 032er-Gasse sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und alle Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß der vereinbarten Preisliste berechnet. Die Telefonflatrate wird nicht angeboten für folgende Unternehmen: Ser- viceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcen- ter-Dienstleister, Anbieter von Massenverkehrs-Diensten, Broadcasting-Dienst- leister, öffentliche und private Verwaltungseinrichtungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und Anbieter von TK-Dienstleis- tungen für Dritte. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die eine Rückvergütung bezwecken. Der Kunde erhält eine Rufnummer aus dem Rufnummernraum, der teranet von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnen (BNetzA) für das jeweilige Ortsnetz zugeteilt wurde. Abweichend hiervon können Kunden bei teranet beauftragen, dass Rufnummern, die ihnen von anderen Telekommunikationsanbietern zugeteilt wurden, in das Telefon- netz von teranet übertragen werden (Portierung). tnet_PK_Broschüre_Leistungen_Informationen_0421 Sprachverbindungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren jährlichen Durchlasswahrscheinlichkeit von mindestens 95 % hergestellt. Datenübertragungen und Interneteinwahl über die Sprachkanäle sind derzeit nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Telefoniedienst- leistungen kann durch Leistungsmerkmale, die zwischen ...
Telefon-Flatrate. Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz können optional dazu gebucht werden. Ausgenommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen sowie unter-nehmerisch bzw. gewerblich genutzte Verbindungen und Verbindungen die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau je ange-fangene Minute. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiens-ten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei miss-bräuchlicher Nutzung sind die Stadtwerke berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Stadtwerke bleiben unberührt. Bei den Privatkundentarifen der Stadtwerke erhält der Kunde standard- mäßig zwei Sprachkanäle (mit Minuten Abrechnung) für die Übertragung von Sprache und Fax-Daten. Bei der Kundenwunsch Option „Telefon- Flatrate 1. Leitung“ steht ein Sprachkanal mit Flatrate ins deutsche Festnetz zur Verfügung. Mit der Zusatzoption „Telefon Flatrate 2 Leitung“ steht ein zweiter Sprachkanal mit Flatrate ins deutsche Festnetz zur Verfügung. Der Kunde erhält standardmäßig 3 Rufnummern, gegen gesonderte Beauf- tragung bis zu 3 Rufnummern pro Sprachkanal. Die Rufnummern werden jeweils aus dem Rufnummernraum vergeben, der den Stadtwerken von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für das jeweilige Ortsnetz zugeteilt wurde. Abweichend hiervon kann der Kunde bis zu 10 Rufnummern, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde, in das Telefonnetz der Stadtwerke übertragen (Portierung der Rufnummer).
Telefon-Flatrate. Das Basisprodukt „SYNVIA Telefonanschluss“ („“) beinhaltet eine Telefon-Flatrate für alle Sprach-verbindungen ins deutsche Festnetz. Verbindungen ins deutsche Mobilfunknetz und in das internationale Festnetz zählen nicht zum Standardumfang und werden gem. Produkt- und Preisliste entsprechend abgerechnet. Alternativ kann eine Mobilfunkflat sowie Internationalflat optional hinzugebucht werden (=siehe G: Telefon-Optionen). Gesonderte Angaben zu Service- und Sonder-Rufnummern, Premium-Rate-Diensten sowie weitere Leistungsmerkmale entnehmen Sie bitte den Punkten D bis F dieser Leistungs- beschreibung.
Telefon-Flatrate. Alle Verbindungspreise für Sprachverbindungen in das Festnetz des jeweiligen Landes (BRD) sind in der Zeit von Montag bis Sonntag von 0–24 Uhr enthalten. Bei Nutzung der Telefon-Flatrate, darf der Kunde keine dauerhafte Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen ein-richten. Darüber hinaus dürfen keine Massenkommunikation sowie keine Überwachungs- und Kontrollfunktion genutzt werden. Nicht Bestandteil der Telefon-Flatrate sind Verbindungen zu Sonder- und Service Rufnummern, Verbindungen ins Ausland, Verbindung zu Mobilfunkrufnummern , Verbindungen zu Daten- und Online-Diensten, Fax (Gr4), Verbindungen zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist und Verbindungen mit 032 beginnend. Diese Verbindungen werden gemäß dem zugrundeliegenden Vertrag abgerechnet. Bei missbräuchlicher Nutzung ist XXXXX NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags-verhältnisses berechtigt. Darüber hinaus ist XXXXX NET bei missbräuchlicher Nutzung berechtigt, vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von XXXXX NET bleiben unberührt. Besondere Bedingungen der Telefon-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung: Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate, ist, dass durch den Kunden monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungs-minuten für die Telefon-Flatrate in Anspruch genommen werden sollen. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter für Massenkommunikationsdienste (insbesondere Broadcasting, etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen, die TK -Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachranging Rückvergütung
Telefon-Flatrate. MDCC stellt dem Kunden analoge Telefonanschlüsse (vgl. Pkt. 3.) zur Verfügung und ermöglicht dem Kunden über den Anschluss MDCC-FON FLAT, deutschlandweite Telefonate ohne Berechnung von weiteren Verbin- dungsentgelten zu führen. Ausgenommen hiervon sind Verbindungen zu Auslands-, Mobilfunk-, Dienste- bzw. Sonderrufnummern, Online-Diensten sowie sonstige Datenverbindungen, Verbindungen, bei denen der Anrufer einen von der Dauer der Verbindung abhängigen Vermögensvorteil erhält, die Einrichtung dauerhafter Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktio- nen, die Durchführung von Massenkommunikation und Faxbroadcasting. Die ständige oder gewerbliche Überlassung an Dritte ist untersagt. Bei Ver- stoß behält sich MDCC Schadensersatzansprüche vor. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich stets automatisch um 1 Monat, wenn nicht 1 Monat vor Ende der jeweiligen Ver- tragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung wird zum jeweiligen Monatsen- de des Monats, in dem die Vertraglaufzeit endet, wirksam.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.