Telefon-Flatrate Musterklauseln

Telefon-Flatrate. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Über- wachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei jeder sonstigen missbräuchlichen Nutzung der Telefon-Flatrate ist teranet berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und vom Kunden eine Scha- densersatzpauschale in Höhe von 500 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden ent- standen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von teranet bleiben un- berührt. Aus Sicherheitsgründen erfolgt eine automatische Sperre der Telefonie-Opti- on bei Erreichen eines monatlichen Betrags in Höhe von maximal 150 Euro bei Privatkunden und maximal 300 Euro bei Geschäftskunden (§ 14 BGB, sog. Un- ternehmer). Das Absetzen eines Notrufes über die Rufnummern 110 und 112 ist weiterhin möglich. Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz sind im Grundpreis enthalten. Aus- genommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Premium- und Service-Ruf- nummern, zu Daten- und Onlinediensten, zu Rufnummern der 032er-Gasse sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und alle Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß der vereinbarten Preisliste berechnet. Die Telefonflatrate wird nicht angeboten für folgende Unternehmen: Ser- viceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcen- ter-Dienstleister, Anbieter von Massenverkehrs-Diensten, Broadcasting-Dienst- leister, öffentliche und private Verwaltungseinrichtungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und Anbieter von TK-Dienstleis- tungen für Dritte. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die eine Rückvergütung bezwecken. Der Kunde erhält eine Rufnummer aus dem Rufnummernraum, der teranet von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei- senbahnen (BNetzA) für das jeweilige Ortsnetz zugeteilt wurde. Abweichend hiervon können Kunden bei teranet beauftragen, dass Rufnummern, die ihnen von anderen Telekommunikationsanbietern zugeteilt wurden, in das Telefon- netz von teranet übertragen werden (Portierung). tnet_PK_Broschüre_Leistungen_Informationen_0421 Sprachverbindungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren jährlichen Durchlasswahrscheinlichkeit von mindestens 95 % hergestellt. Datenübertragungen und Interneteinwahl über die Sprachkanäle sind derzeit nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Telefoniedienst- leistungen kann durch Leistungsmerkmale, die zwischen ...
Telefon-Flatrate. MDCC stellt dem Kunden analoge Telefonanschlüsse (vgl. Pkt. 3.) zur Verfügung und ermöglicht dem Kunden über den Anschluss MDCC-FON FLAT, deutschlandweite Telefonate ohne Berechnung von weiteren Verbin- dungsentgelten zu führen. Ausgenommen hiervon sind Verbindungen zu Auslands-, Mobilfunk-, Dienste- bzw. Sonderrufnummern, Online-Diensten sowie sonstige Datenverbindungen, Verbindungen, bei denen der Anrufer einen von der Dauer der Verbindung abhängigen Vermögensvorteil erhält, die Einrichtung dauerhafter Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktio- nen, die Durchführung von Massenkommunikation und Faxbroadcasting. Die ständige oder gewerbliche Überlassung an Dritte ist untersagt. Bei Ver- stoß behält sich MDCC Schadensersatzansprüche vor. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich stets automatisch um 1 Monat, wenn nicht 1 Monat vor Ende der jeweiligen Ver- tragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung wird zum jeweiligen Monatsen- de des Monats, in dem die Vertraglaufzeit endet, wirksam.
Telefon-Flatrate. Alle Verbindungspreise für Sprachverbindungen in das Festnetz des jeweiligen Landes (BRD) sind in der Zeit von Montag bis Sonntag von 0–24 Uhr enthalten. Bei Nutzung der Telefon-Flatrate, darf der Kunde keine dauerhafte Anrufweiterschaltung oder Rückruffunktionen ein-richten. Darüber hinaus dürfen keine Massenkommunikation sowie keine Überwachungs- und Kontrollfunktion genutzt werden. Nicht Bestandteil der Telefon-Flatrate sind Verbindungen zu Sonder- und Service Rufnummern, Verbindungen ins Ausland, Verbindung zu Mobilfunkrufnummern , Verbindungen zu Daten- und Online-Diensten, Fax (Gr4), Verbindungen zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist und Verbindungen mit 032 beginnend. Diese Verbindungen werden gemäß dem zugrundeliegenden Vertrag abgerechnet. Bei missbräuchlicher Nutzung ist XXXXX NET zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags-verhältnisses berechtigt. Darüber hinaus ist XXXXX NET bei missbräuchlicher Nutzung berechtigt, vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von XXXXX NET bleiben unberührt. Besondere Bedingungen der Telefon-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung: Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate, ist, dass durch den Kunden monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungs-minuten für die Telefon-Flatrate in Anspruch genommen werden sollen. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter für Massenkommunikationsdienste (insbesondere Broadcasting, etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen, die TK -Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachranging Rückvergütung
Telefon-Flatrate. Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz können optional dazu gebucht werden. Ausgenommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen sowie unter-nehmerisch bzw. gewerblich genutzte Verbindungen und Verbindungen die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau je ange-fangene Minute. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiens-ten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei miss-bräuchlicher Nutzung sind die Stadtwerke berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Stadtwerke bleiben unberührt.
Telefon-Flatrate. Sofern nicht anders vereinbart, werden Sprachverbindungen gemäß Preisliste berechnet. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif sind Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz (in den Tarifen Komfort, Profi und Max) bzw. Mobilfunknetz (im Tarif Max) im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen zu Sonder- und Service-Rufnummern zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern, zu Rufnummern der Gasse 032x, Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen sowie unternehmerisch bzw. gewerblich genutzte Verbindungen und Verbindungen, die vor- oder nachrangig Rückvergütungen bezwecken. Die Abrechnung erfolgt minutengenau je angefangene Minute. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist die ANW berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der ANW bleiben unberührt.
Telefon-Flatrate. Das Basisprodukt „SYNVIA Telefonanschluss“ („“) beinhaltet eine Telefon-Flatrate für alle Sprach-verbindungen ins deutsche Festnetz. Verbindungen ins deutsche Mobilfunknetz und in das internationale Festnetz zählen nicht zum Standardumfang und werden gem. Produkt- und Preisliste entsprechend abgerechnet. Alternativ kann eine Mobilfunkflat sowie Internationalflat optional hinzugebucht werden (=siehe G: Telefon-Optionen). Gesonderte Angaben zu Service- und Sonder-Rufnummern, Premium-Rate-Diensten sowie weitere Leistungsmerkmale entnehmen Sie bitte den Punkten D bis F dieser Leistungs- beschreibung.

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  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

  • Lieferantenregress 16.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbe- sondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt. 16.2 Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Man- gelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 3, 439 Abs. 2 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Liefe- ranten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachver- halts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellung- nahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine ein- vernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet; dem Lieferant obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis. 16.3 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Pro- dukt, weiterverarbeitet wurde.