Überlassung an Dritte Musterklauseln

Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber darf die SAP Software, die er von SAP nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat (einschließlich der durch eventuelle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen SAP Software), einem Dritten nur einheitlich überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen z. B. nach dem Umwandlungsgesetz. 2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt 2.4.1 zulässigen einheitlichen Überlassung von SAP Software durch den Auftraggeber an einen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag zugänglich zu machen Er hat SAP die Überlassung an den neuen Nutzer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift unverzüglich schriftlich anzeigen. 2.4.3 Der Auftraggeber darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, an Dritte nicht überlassen.
Überlassung an Dritte. Der im Vertrag angegebene Mieter, die Mieterin, ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstaltende. Es wird versichert, dass nicht im Auftrag eines anderen Veranstaltenden handelt. Der Mieter, die Mieterin ist ohne Erlaubnis der Vermietenden nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten.
Überlassung an Dritte. Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Mieter nicht gestattet.
Überlassung an Dritte. Der Kunde ist nur berechtigt, die Nutzung der von inexio erbrachten Leistungen dritten Personen zu überlassen, soweit diese dem Unternehmen angehören, mit ihm in einem Haushalt leben, und/oder die Nutzung in ähnlicher Weise sozial adäquat ist (z. B. Fami- lienmitglieder). Dies gilt auch für die vorübergehende Überlassung, soweit es sich um Nutzung im Rahmen allgemein üblichen Gebrauchs handelt. Der Kunde darf den Dienst im übrigen Dritten nicht zum alleinigen Gebrauch zur privaten oder gewerblichen Nutzung oder in sonstiger Weise überlas- sen oder weitervermieten, es sei denn, es wird individualvertraglich gestattet. Dritte sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, zum Beispiel im Sinne des § 15 AktG. Der Kunde hat die Pflichten und Obliegenheiten nach diesen Vereinbarungen, insbesondere den Zugangsschutz zu seinen Einrichtungen, zu wahren.
Überlassung an Dritte. 11.1. Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der ecotel nicht gestattet, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit ecotel ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten die Leistungen dauerhaft zur Nutzung zu überlassen. 11.2. Der Kunde darf die Leistungen weder einsetzen, um Dritten gegenüber Telekom- munikationsdienste zu erbringen noch darf er sie im Wege eines Weiterverkaufs (Resale) Dritten zur Verfügung stellen.
Überlassung an Dritte. 7.1 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der MDCC, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, den Anschluss nicht zur Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.
Überlassung an Dritte. 5.1 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DATEL den Multimediaanschluss nicht zur ständigen Allein- nutzung überlassen. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. 5.2 Soweit der Kunde die Nutzung durch Dritte zu vertreten hat, haftet er für alle dadurch verursachten Schäden und ist zur Zah- lung derjenigen Entgelte verpflichtet, die aus der Anschlussnut- zung durch Dritte entstehen.
Überlassung an Dritte. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die gemieteten TK/IT-Einrichtungen Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Düsseldorf GmbH zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiter zu vermieten. Bei Verweigerung dieser Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
Überlassung an Dritte. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt das Mietfahrzeug an Dritte zu vermieten.
Überlassung an Dritte. Eine Überlassung der Fahrradbox in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem/der Kund:in nicht gestattet.