Beauftragung Musterklauseln

Beauftragung. Der Auftraggeber beauftragt den Steuerberater folgende Steuererklärungen/Steuerdaten des Auftraggebers ab dem Veranlagungszeitraum 2013 in DATEV Freizeichnung online zur Überprüfung durch den Auftraggeber bereitzustellen: [ ] Einkommensteuererklärung [ ] Körperschaftsteuererklärung [ ] E-Bilanz [ ] Gewerbesteuererklärung [ ] Umsatzsteuererklärung [ ] Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen [ ] Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen [ ] Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Mit der Bereitstellung der Steuererklärung/Steuerdaten in DATEV Freizeichnung online erfüllt der Steuerberater die Anforderungen gemäß § 87d Abs. 3 AO, die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen. Diese Beauftragung kann der Auftraggeber jederzeit gegenüber dem Steuerberater mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch die Nutzung von DATEV Freizeichnung online werden die zur Abwicklung dieser Beauftragung notwendigen Daten von der DATEV eG erhoben und gespeichert. Wird der Auftraggeber von mehreren Personen vertreten oder handelt es sich um die Erklärung von zusammenveranlagten Ehegatten, muss im Rahmen der Freizeichnung eine ermächtigte Person bestimmt werden, die mit Wirkung für die andere(n) befugt ist, die Freizeichnung vorzunehmen. Die zusammenveranlagten Ehegatten ermächtigen ……………………………… (im Folgenden „Freizeichner“) als Vertreter des anderen Ehegatten gegenüber dem Steuerberater die Freizeichnung vorzunehmen. Der Freizeichner verpflichtet sich, die bereitgestellten Dokumente seinem Ehegatten zur Verfügung zu stellen und dessen Einverständnis einzuholen. Die zur Vertretung des Auftraggebers berechtigten Personen haben ………………………………….. (im Folgenden „Freizeichner“) ermächtigt, als Vertreter des Auftraggebers gegenüber dem Steuerberater die Freizeichnung vorzunehmen. Der Freizeichner verpflichtet sich, die bereitgestellten Dokumente allen zur Vertretung des Auftraggebers berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen und deren Einverständnis einzuholen. Die unter b) als Vertreter des Auftraggebers ermächtigte Person ist im Falle einer Personengesellschaft gleichzeitig ermächtigt, die Dokumente der Gesamthand/Mitunternehmerschaft sowie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen sämtlicher Gesellschafter/Mitunternehmer freizuzeichnen. Der Freizeichner verpflichtet sich, die bereitgestellten Dokumente den...
Beauftragung. 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in § 1 dieses Vertrages genannte Bau- vorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeifüh- rung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer ins- besondere die in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentli- che Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer man- gelfrei und vollständig erfüllt werden müssen.
Beauftragung. 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach [. ].
Beauftragung. Der Auftragnehmer erbringt Wartungsleistungen nur wenn er vom Auftraggeber zur konkreten Leistung beauftragt wurde (z.B. Anpassung an geänderte Schnittstelle zu Google Maps). Soweit dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangt, dass Wartungsleistungen erforderlich sind oder werden informiert er den Auftragnehmer hierüber (z.B. Änderung von Schnittstellen zu Webservices Dritter). Ansonsten ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Hinweisen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer entsprechenden Prüfung des Anpassungsbedarfes beauftragt.
Beauftragung. Die Beauftragung der konnect-Angebote kann über die Website erfolgen (xxx.xxxxxxx.xxx), per Telefon (0000 000 000 00) oder über einen von der Eutelsat S.A. zugelassenen Vertriebspartner. In allen Fällen geht der Kunde entsprechend den Bestimmungen des am Tage der Bestellung geltenden Vertrags ein Vertragsverhältnis mit der Eutelsat S.A. ein. Die Bestellung wird nach Zahlung der Anschlussgebühr, der Bereitstellung eines gültigen Zahlungsmittels sowie der im Rahmen der Beauftragung angeforderten Dokumente und Informationen von der Eutelsat S.A. bearbeitet, sofern Sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen und das Angebot verfügbar ist. Die Optionen können nur einmal monatlich beauftragt werden. Sofern im Laufe eines Monats eine Option gekündigt wird, kann erst im darauffolgenden Monat wieder eine Option beauftragt werden.
Beauftragung. 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 4.1.
Beauftragung. Stundenlohnarbeiten, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, werden jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt.
Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs- und vertragsgemäße Beförderung von Waren mittels geeigneter Beförderungsmittel und geeignetem Personal sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen (z.B. Packmitteltausch). Der Transportauftrag wurde in allen Punkten vor Übernahme der Ware zumindest telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind generell unwirksam. Soweit Sie abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verwenden, sind diese für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Beauftragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Service-Providers abzutreten, es sei denn, die entsprechende Forderung ist eine Geldforderung.
Beauftragung. Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch den AG. Sofern ein Angebot / KV erstellt wurde genügt es, dieses/n unterfertigt an uns zu retournieren. Gefaxte oder telefonisch übermittelte Aufträge werden nur auf Gefahr des AGs hin angenommen. In Fällen von Reparaturaufträgen kann ein Auftrag auch nach mündlicher Vereinbarung zustandekommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem AG zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Vor oder bei Vertragsabschluss durch uns angegebene Beschaffenheits- oder vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der AG seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom AG gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung ablaufenden Mehrkosten berechnet. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Leistungsumfang aufgrund geänderter Gesetze, Verordnungen und Normen sowie behördlicher Auflagen, werden die Preise entsprechend angepasst. Sachlich (zB Bauabschritt, Gewerk u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in EURO „ab Werk“ zuzüglich Frachtkosten, Montage- und Aufstellungskosten sowie sonstiger Nebenkosten und werden zu unserem üblichen Regiestundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt, die Verechnung erfolgt zu unseren üblichen Sätzen nach Aufwand. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen, sofern nicht anders vereinbart. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, wird der Kunde, sofern Kosten dafür anfallen würden, vorab informiert. Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dergleichen sowie...