Beauftragung. 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach [. ].
Beauftragung. 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in § 1 dieses Vertrages genannte Bau- vorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeifüh- rung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer ins- besondere die in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentli- che Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer man- gelfrei und vollständig erfüllt werden müssen.
Beauftragung. 3.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 4.1.
Beauftragung. Der Auftragnehmer erbringt Wartungsleistungen nur wenn er vom Auftraggeber zur konkreten Leistung beauftragt wurde (z.B. Anpassung an geänderte Schnittstelle zu Google Maps). Soweit dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangt, dass Wartungsleistungen erforderlich sind oder werden informiert er den Auftragnehmer hierüber (z.B. Änderung von Schnittstellen zu Webservices Dritter). Ansonsten ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Hinweisen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer entsprechenden Prüfung des Anpassungsbedarfes beauftragt.
Beauftragung. Die Beauftragung der konnect-Angebote kann über die Website erfolgen (xxx.xxxxxxx.xxx), per Telefon (0000 000 000 00) oder über einen von der Eutelsat S.A. zugelassenen Vertriebspartner. In allen Fällen geht der Kunde entsprechend den Bestimmungen des am Tage der Bestellung geltenden Vertrags ein Vertragsverhältnis mit der Eutelsat S.A. ein. Die Bestellung wird nach Zahlung der Anschlussgebühr, der Bereitstellung eines gültigen Zahlungsmittels sowie der im Rahmen der Beauftragung angeforderten Dokumente und Informationen von der Eutelsat S.A. bearbeitet, sofern Sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen und das Angebot verfügbar ist. Die Optionen können nur einmal monatlich beauftragt werden. Sofern im Laufe eines Monats eine Option gekündigt wird, kann erst im darauffolgenden Monat wieder eine Option beauftragt werden.
Beauftragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Service-Providers
Beauftragung. 210225_rasannnt_leistungsbeschreibung_PK_2.3 Hierzu füllt der Kunde ein Auftragsformular bzw. online die jeweiligen Zeilen zur Rufnummernübernahme bzw. Kündigung des aktuellen Anschlusses mit den nöti- gen Informationen über die zu portierende(n) Rufnummer(n) sowie den bisherigen Anbieter und Anschlussinhaber aus und sendet das Auftragsformular im Original zurück an den ISP. Im Rahmen des Online-Bestellvorgangs ist es ausreichend, wenn der Kunde die entsprechend gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllt. Sollten für die Kündigung des bestehenden Anschlusses bzw. für die Rufnummernportierung ein schriftlicher Anbieterwechselauftrag oder weitere Unterlagen erforderlich sein, wird der Kunde (ggf. in enger Abstimmung mit weiteren oder personenverschiedenen bis- herigen Anschlussinhabern) diese nach Übersendung durch den ISP unverzüglich ausfüllen und, soweit er Anschlussinhaber ist, selbst unterschreiben sowie, für den Fall, dass weitere oder personenverschiedene Anschlussinhaber vorhanden sind, die Unterlagen auch von diesen unterschreiben lassen und sie im Anschluss dem ISP übersenden. Soweit die Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, führt der ISP die Kündigung des zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Anbieter im Auf- trag des Kunden durch und/oder koordiniert die Portierung der Rufnummer(n). Die Kündigung weiterer zusätzlicher Verträge in Bezug auf den Anschluss (Pre- selection, spezielle DSL-Tarife etc.) wird durch den Kunden selbst vorgenommen. Ohne die ordnungsgemäße Beauftragung des Anbieterwechsels, die Kündigung des bestehenden Anschlusses und/oder die Rufnummernportierung (mit allen be- nötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss) durch den Kunden und/oder den/die Anschlussinhaber, ist die Kündigung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nur gewährleistet, wenn das Auftragsformular bzw. der eventuell notwendige Anbieterwechsel- auftrag oder weitere Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei dem ISP eingeht. Die Ruf- nummernportierung von einem, vom Kunden bereits gekündigten Anschluss ist nur dann möglich, wenn das Auftragsformular bzw. der eventuell notwendige An- bieterwechselauftrag oder weitere Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, spätestens jedoch zwei Monate nach Abschaltung des Anschlusses bei dem ISP eingeht. K...
Beauftragung. Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch den AG. Sofern ein Angebot / KV erstellt wurde genügt es, dieses/n unterfertigt an uns zu retournieren. Gefaxte oder telefonisch übermittelte Aufträge werden nur auf Gefahr des AGs hin angenommen. In Fällen von Reparaturaufträgen kann ein Auftrag auch nach mündlicher Vereinbarung zustandekommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem AG zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Vor oder bei Vertragsabschluss durch uns angegebene Beschaffenheits- oder vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der AG seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom AG gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung ablaufenden Mehrkosten berechnet. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Leistungsumfang aufgrund geänderter Gesetze, Verordnungen und Normen sowie behördlicher Auflagen, werden die Preise entsprechend angepasst. Sachlich (zB Bauabschritt, Gewerk u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise in EURO „ab Werk“ zuzüglich Frachtkosten, Montage- und Aufstellungskosten sowie sonstiger Nebenkosten und werden zu unserem üblichen Regiestundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt, die Verechnung erfolgt zu unseren üblichen Sätzen nach Aufwand. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen, sofern nicht anders vereinbart. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, wird der Kunde, sofern Kosten dafür anfallen würden, vorab informiert. Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dergleichen sowie...
Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs‐ und vertragsgemäße Beförderung von Waren mittels geeigneter Beförderungsmittel und geeignetem Personal sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen (z.B. Packmitteltausch). Der Transportauftrag wurde in allen Punkten vor Übernahme der Ware zumindest telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind generell unwirksam. Soweit Sie abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verwenden, sind diese für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Beauftragung. Stundenlohnarbeiten, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, werden jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt.