Beauftragung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in § 1 dieses Vertrages genannte Bau- vorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeifüh- rung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer ins- besondere die in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentli- che Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer man- gelfrei und vollständig erfüllt werden müssen.
Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach [. ].
Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 4.1.
Beauftragung. Der Auftragnehmer erbringt Wartungsleistungen nur wenn er vom Auftraggeber zur konkreten Leistung beauftragt wurde (z.B. Anpassung an geänderte Schnittstelle zu Google Maps). Soweit dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangt, dass Wartungsleistungen erforderlich sind oder werden informiert er den Auftragnehmer hierüber (z.B. Änderung von Schnittstellen zu Webservices Dritter). Ansonsten ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Hinweisen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer entsprechenden Prüfung des Anpassungsbedarfes beauftragt.
Beauftragung. Die Beauftragung der konnect-Angebote kann über die Website erfolgen (xxx.xxxxxxx.xxx), per Telefon (0000 000 000 00) oder über einen von der Eutelsat S.A. zugelassenen Vertriebspartner. In allen Fällen geht der Kunde entsprechend den Bestimmungen des am Tage der Bestellung geltenden Vertrags ein Vertragsverhältnis mit der Eutelsat S.A. ein. Die Bestellung wird nach Zahlung der Anschlussgebühr, der Bereitstellung eines gültigen Zahlungsmittels sowie der im Rahmen der Beauftragung angeforderten Dokumente und Informationen von der Eutelsat S.A. bearbeitet, sofern Sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen und das Angebot verfügbar ist. Die Optionen können nur einmal monatlich beauftragt werden. Sofern im Laufe eines Monats eine Option gekündigt wird, kann erst im darauffolgenden Monat wieder eine Option beauftragt werden.
Beauftragung. Hierzu füllt der Kunde ein Auftragsformular bzw. online die jeweiligen Zeilen zur Rufnummernübernahme bzw. Kündigung des aktuellen Anschlusses mit den nötigen Informationen über die zu portierende(n) Rufnummer(n) sowie den bisherigen Anbieter und Anschlussinhaber aus und sendet das Auftragsformular im Original zurück an die DGN. Im Rahmen des Online-Bestellvorgangs ist es ausreichend, wenn der Kunde die entsprechend gekennzeichneten Xxxxxx ausfüllt. Sollten für die Kündigung des bestehenden Anschlusses bzw. für die Rufnummernportierung ein schriftlicher Anbieterwechselauftrag oder weitere Unterlagen erforderlich sein, wird der Kunde (ggf. in enger Abstimmung mit weiteren oder personenverschiedenen bisherigen Anschlussinhabern) diese nach Übersendung durch die DGN unverzüglich ausfüllen und, soweit er Anschlussinhaber ist, selbst unterschreiben sowie, für den Fall, dass weitere oder personenverschiedene Anschlussinhaber vorhanden sind, die Unterlagen auch von diesen unterschreiben lassen und sie im Anschluss der DGN übersenden. Soweit die Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, führt die DGN die Kündigung des zugehörigen Anschlusses bei dem vorherigen Anbieter im Auftrag des Kunden durch und/oder koordiniert die Portierung der Rufnummer(n). Die Kündigung weiterer zusätzlicher Verträge in Bezug auf den Anschluss (Preselection, spezielle DSL-Tarife etc.) wird durch den Kunden selbst vorgenommen. Ohne die ordnungsgemäße Beauftragung des Anbieterwechsels, der Kündigung des bestehenden Anschlusses und/oder der Rufnummernportierung (mit allen benötigten und korrekten Informationen über den bisherigen Anschluss) durch den Kunden und/oder den/die Anschlussinhaber, ist die Kündigung und Übertragung der Rufnummer(n) nicht möglich. Eine fristgerechte Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nur gewährleistet, wenn das Auftragsformular bzw. der eventuell notwendige Anbieterwechselauftrag oder weitere Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, mindestens einen Monat vor Ablauf des letztmöglichen Kündigungstermins (Termin, bis zu dem eine Kündigung ausgesprochen werden kann) bei der DGN eingeht. Die Rufnummernportierung von einem vom Kunden bereits gekündigten Anschluss ist nur dann möglich, wenn das Auftragsformular bzw. der eventuell notwendige Anbieterwechselauftrag oder weitere Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt, spätestens jedoch zwei Monate nach Abschaltung des Anschlusses bei der DGN eingeht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Rufnummernp...
Beauftragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Service-Providers
Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs‐ und vertragsgemäße Beförderung von Waren mittels geeigneter Beförderungsmittel und geeignetem Personal sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen (z.B. Packmitteltausch). Der Transportauftrag wurde in allen Punkten vor Übernahme der Ware zumindest telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind generell unwirksam. Soweit Sie abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verwenden, sind diese für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Beauftragung. Stundenlohnarbeiten, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, werden jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt.
Beauftragung. Die Konfliktparteien beauftragen mit der Durchführung des Verfahrens Herrn Rechtsanwalt Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxx als Mediator. Das Mediationsverfahren beginnt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Sie beauftragen hiermit den Mediator hinsichtlich der zwischen den Parteien entstandenen Streitigkeiten in folgender Kurzbeschreibung tätig zu werden: Der Mediator erklärt sich bereit, das Mediationsverfahren nach den folgenden Vereinbarungen und Regeln durchzuführen.