Sprachkanäle Musterklauseln

Sprachkanäle. ✓ Durchwahlmodell (SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate mtl. 109,85 € mehr Sprachkanäle ✓ Durchwahlmodell (SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate auf Anfrage ALL-NET-FLATRATE3
Sprachkanäle. ✓ Durchwahlmodell (SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate ✓ + Mobilfunkflatrate mtl. 177,75 € mehr Sprachkanäle ✓ Durchwahlmodell (SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate ✓ + Mobilfunkflatrate auf Anfrage 4. Rufnummer(n) Neuvergabe Rufnummern Rufnummernübername gem. Portierungsformular 5. Einzelverbindungsnachweis (EVN) ungekürzt gekürzte Zielrufnummern keiner Ich versichere, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer darüber informiert sind und zukünftige Mitbenutzer unverzüglich informiert werden, dass mir die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Bei Anschlüssen in Betrieben oder Behörden versichert der Kunde, dass die Mitarbeiter entsprechend informiert sind und dass zukünftige Mitarbeiter unver- züglich darüber informiert werden und dass der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung soweit erforderlich, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde.
Sprachkanäle. ✓ Durchwahlmodell(SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate mtl. 79,90 €
Sprachkanäle. ✓ Durchwahlmodell(SIP) ✓ + dt. Festnetzflatrate ✓ + Mobilfunkflatrate mtl. 130,80 €
Sprachkanäle. Die Im Produkt genannte Zahl entspricht der An­ zahl der BRI Schnittstellen: • All­IP Anlagenanschl. 2 = 4 Sprachkanäle • All­IP Xxxxxxxxxxxxx. 0 = 6 Sprachkanäle • All­IP Xxxxxxxxxxxxx. 0 = 8 Sprachkanäle • All­IP Xxxxxxxxxxxxx. 0 = 10 Sprachkanäle • All­IP MSN Anschl. 1S0 = 2 Sprachkanäle
Sprachkanäle. Für den Telefonie-Dienst können je Kundenanschluss zwischen 4 und 200 Sprachkanäle in 4-er Schritten als SIP-Trunk eingerichtet werden. Die maximale Anzahl Rufnummern pro SIP-Trunk ist abhängig von der Anzahl beauftragter Sprachkanäle, Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung der Ortsnetzrufnummern ist die Verfügung 25/2006; Amtsblatt Bundesnetzagentur 9/2006 vom 10.05.2006. Folgende Anzahl Rufnummern können für den Telefonie-Dienst neu vergeben werden:
Sprachkanäle. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen mehreren A1 SIP Trunk Produktausprägungen, die eine unterschiedliche Anzahl von Sprachkanälen umfassen, zu wählen. Die Anzahl der Sprachkanäle entspricht der Anzahl der gleichzeitig möglichen Sprachverbindungen. Die Sprachkanäle können unabhängig voneinander gleichzeitig genutzt werden. Je Produktausprägung kann ein optionales zusätzliches Sprachkanalpaket bestellt werden. Produktausprägung inkludierte Sprachkanäle optionale zusätzliche Sprachkanäle A1 SIP Trunk 3 3 2, 4, 6, 8, 10 A1 SIP Trunk 15 15 5, 10 A1 SIP Trunk 30 30 10, 20, 30 A1 SIP Trunk 70 70 10, 20, 30, 40 A1 SIP Trunk 000 000 00, 40, 60 2.3 Rufnummern Der Kunde benötigt für A1 SIP Trunk eine geografische Rufnummer. Der Kunde hat die Xxxx seine bestehende geografische Rufnummer zu behalten (innerhalb desselben Vorwahlbereiches) oder eine neue geografische Rufnummer zugewiesen zu bekommen. Es besteht die Möglichkeit weitere geografischen Rufnummern gegen zusätzliches Entgelt (gemäß EB A1 SIP Trunk) zu bestellen. A1 kann die Rufnummer bei Änderung der Rechtslage sowie aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ändern. Alle Rufnummernänderungen werden dem Kunden vorher bekanntgegeben.
Sprachkanäle. A1 IP Voice umfasst mindestens 1 und höchstens 14 Sprachkanäle. A1 IP Voice steht in den Produktausprägungen mit 1, 2, 4, 6, 8, 10, 12 oder 14 Sprachkanal/Sprachkanälen zur Verfügung. Jeder Kunde kann nur eine einzige A1 IP Voice Produktausprägung pro Anschluss bestellen. Die Anzahl der Sprachkanäle entspricht der Anzahl der gleichzeitig möglichen Sprachverbindungen. Die Sprachkanäle können unabhängig voneinander gleichzeitig genutzt werden.

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  • Sprache Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in Deutsch interpretiert und ausgelegt. Alle Mitteilungen und Korrespondenzen werden ausschließlich in dieser Sprache verfasst.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand, der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats frei Zahlstelle ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den Vertrag durch Kündigung fristlos beenden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 3.8 Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.9 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde- liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 3.10 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Vertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 3.11 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.