Leistungsstörungen und Gewährleistungen Musterklauseln

Leistungsstörungen und Gewährleistungen. 15.1. Soweit für die Erbringung der Leistungen von MAINGAU Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt MAINGAU keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommuni- kationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbrin- gung ihrer Leistungen. XXXXXXX tritt jedoch die ihre insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Ab- tretung annimmt.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Telefonie-Flatrates, kann es aufgrund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Ver- kehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität bzw. der übermittelten Dienste (wie etwa Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. 8.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen der teutel Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt die teutel eine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistun- gen. Die teutel tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. 8.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen von epcan Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt epcan keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. epcan tritt jedoch die ihre insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. Soweit für die Erbringung der Leistungen der nvb GmbH Übertragungs- wege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt die nvb GmbH keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die nvb GmbH tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt. Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprachflatrates, kann es auf- grund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität bzw. der übermittelten Dienste (wie Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. Ansonsten erbringt die nvb GmbH ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. Nach Zugang der Störungsmeldung ist die nvb GmbH zur unverzüglichen Störungsbeseitigung (x. Xxxxxx 15 der Multimedia-AGB) im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde wird in zumutbarem Umfang die nvb GmbH oder ihren Er- füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Repa- ratur-, Änderungs- und notwendige Instandhaltungsarbeiten aus- führen lassen.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. Soweit für die Erbringung der Leistungen von VS Media Übertra- gungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt VS Media keine Gewährleistung für die ständige Verfüg- barkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung seiner Leistungen. Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates, kann es aufgrund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität bzw. der übermit- telten Dienste (wie Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. Ansonsten erbringt VS Media seine Leistungen im Rahmen der be- stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemä- ßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. Nach Zugang einer Störungsmeldung ist VS Media zur unverzügli- chen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieb- lichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde wird in zumutbarem Umfang VS Media oder seinen Er- füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- und notwendige Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat VS Media das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. 7.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen von VSE NET Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt VSE NET keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jeder- zeitige Erbringung ihrer Leistungen. VSE NET tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewähr- leistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. 6.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen von den Osterholzer Stadtwerken Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernehmen die Osterholzer Stadtwerke keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.
Leistungsstörungen und Gewährleistungen. Soweit für die Erbringung der Leistungen der nvb GmbH Übertragungs- wege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt die nvb GmbH keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. Die nvb GmbH tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt. Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprachflatrates, kann es auf- grund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität bzw. der übermittelten Dienste (wie Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen. Ansonsten erbringt die nvb GmbH ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes. Nach Zugang der Störungsmeldung ist die nvb GmbH zur unverzüglichen Störungsbeseitigung (x. Xxxxxx 15 der Multimedia-AGB) im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde wird in zumutbarem Umfang die nvb GmbH oder ihren Er- füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Repa- ratur-, Änderungs- und notwendige Instandhaltungsarbeiten aus- führen lassen. nvb Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx XxxX · Xxxxxxxx 00 · 00000 Xxxxxxxx · Sitz der Gesellschaft: Nordhorn · Amtsgericht Osnabrück: HRB 1300 10 Geschäftsführung: Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx · Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxxxxxx · USt-IdNr.: DE 117036559