Testbetrieb Musterklauseln

Testbetrieb. Nach erfolgreicher Durchführung der beiden o.a. Testläufe schließt sich testweise der Zyklus des Retourenaufrufes im Zeitausmaß von 14 Tagen an.
Testbetrieb. Der Testlauf für den Austausch der Lieferscheindaten sollte 14 Tage dauern. Bei friktions- freiem Ablauf kann mit dem Echtbetrieb begonnen werden.
Testbetrieb. Der testweise Austausch der Lieferdifferenzmeldungen und der Lieferscheindaten erfolgt parallel und erstreckt sich über einen Zeitraum von 14 Tagen. Nach nochmaliger Evaluierung der Plausibilitätsprüfungen sowohl beim Kunden als auch beim Grossisten erfolgt der Echtbetrieb.
Testbetrieb. Dieser Abschnitt des elektronischen Datenaustausches sollte 4 Wochen lang getestet wer- den.
Testbetrieb. Dieser Test des Fakturendatenaustausches wird zumindest 4-6 Wochen in Anspruch neh- men.
Testbetrieb. 1. Wir behalten uns vor, nach erfolgreichem Probebetrieb einen Testbetrieb durchzuführen. Die Dauer des Testbetriebes wird einvernehmlich festgelegt. Wir sind berechtigt, einen Testbetrieb von bis zu 4 Wochen durchzuführen. 2. Beim Testbetrieb festgestellte Mängel sind vom AN kostenlos zu beseitigen, es sei denn, dass sie nachweislich von uns zu vertreten sind. 3. Die für die Behebung der Mängel erforderlichen Unterbrechungen des Testbetriebes werden mit uns abgestimmt. Diese Zeiten verlängern die vereinbarte Testbetriebsdauer entsprechend. 4. Der Testbetrieb gilt als gescheitert, wenn mehr als drei Unterbrechungen notwendig waren und/oder die Unterbrechungen insgesamt mehr als 24 Stunden gedauert haben. In diesem Fall beginnt nach Beseitigung aller Störungen der vereinbarte Testbetrieb erneut.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Nachweise Nachweise im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 sind insbesondere Originalrechnungen. Die Rechnungen - auch unbezahlte - müssen als Original erkennbar sein, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen und insbesondere folgende Angaben enthalten: • Name der behandelten Person, • Bezeichnung der Krankheit, • Art der Leistungen und • die Behandlungs- oder die Bezugsdaten.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.