Common use of Tod eines Kontoinhabers Clause in Contracts

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Wi- derrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers Kontoinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Wi- derrufen Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-berlin-brandenburg.de, www.psd-muenchen.de

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen ande- ren Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden überleben- den Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich gemein- schaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung Einzelverfü- gungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft Wider- ruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Wi- derrufen Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung Einzelverfügungs- berechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.edekabank.de

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber Kon- toinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen auftösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommenwahr- genommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Wi- derrufen Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber Kon- toinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Wi- derrufen Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügen.

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Samples: www.psd-karlsruhe-neustadt.de

Tod eines Kontoinhabers. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers Kontoinhabers bleiben die Befugnisse der jedes anderen Kontoinhaber Kontoin- habers unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden kann jeder überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten und -depots auflösen oder auf ihren seinen Namen umschreiben lassen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti- gung Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten Gemein- schaftskonten und -depots seiner Mitwirkung. Wi- derrufen Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber kann nur noch gemeinschaftlich gemeinschaft- lich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten verfügenverfügt werden.

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Samples: www.umweltbank.de