Transaktions- und Investitionskosten. Der Teilfonds trägt alle Nebenkosten in Verbindung mit der Anlage, der Wiederanlage oder der Veräußerung von Vermögenswerten des Teilfonds, hierunter auch die folgenden: a. Steuern auf Vermögenswerte, Erträge oder Aufwendungen eines Teilfonds, b. Kreditkosten einschließlich Zinsen und Gebühren in Verbindung mit Pensionsgeschäften und Leerverkäufen, c. Transaktionskosten einschließlich Broker-Provisionen und Gewinnauf- und -abschlägen von Händlern sowie Spreads, wobei jedoch die Transaktionskosten (ohne Währungsabsicherungskosten) sowie Steuern und Abgaben in Verbindung mit solchen Transaktionen der Verwahrstelle aus den Verwaltungskosten beglichen werden, d. die Kosten, die in Verbindung mit einem Teilfonds für die Indexnachbildung entstanden sind, soweit sie in Verbindung mit Total Return Swaps oder ähnlichen Instrumenten belastet wurden und nicht durch eine direkt gezahlte Lizenzgebühr gemäß vorstehender Ziffer 11.2 Buchstabe b, e. Ausgabeaufschläge, Übertragungsgebühren und Rücknahmeabschläge in Verbindung mit zugrunde liegenden Anlagen, f. Kosten der Währungsabsicherung, sofern die Kosten für die Absicherung des Wechselkursrisikos der Anteilklasse auf die maßgeblichen Klassen umgelegt werden, g. Kosten und Aufwendungen in Zusammenhang mit Dritten, die steuerliche, rechtliche, bilanzielle, geschäftliche und/oder marktbezogene Überprüfungen, Analysen oder Due-Diligence-Prüfungen durchführen, um die Geeignetheit möglicher zugrunde liegender Anlagen für den Fonds zu bestätigen, h. externe Kosten, d. h. Gebühren Dritter, die durch den Kauf und Verkauf von Anlagen entstanden sind, wobei derartige Kosten direkt mit dem Kaufpreis oder Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet werden, i. Kosten in Verbindung mit der Berechnung, Überprüfung und Offenlegung der Global Investment Performance Standards (GIPS) und j. externe Kosten für die Rückforderung ausländischer Quellensteuern – soweit diese für den Teilfonds erstattungsfähig sind; es wird darauf hingewiesen, dass der OGAW in Verbindung mit der Rückforderung ausländischer Quellensteuern keine entsprechende Rückforderungsverpflichtung übernimmt und die Rückforderung nur betreibt, wenn diese im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt ist. Solche Gebühren und Aufwendungen werden gegebenenfalls im Voraus geschätzt, angesammelt und belastet, sofern dies möglich ist. Die je Teilfonds/Anteilklasse entstandenen Aufwendungen werden im Jahresbericht offengelegt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Transaktions- und Investitionskosten. Der Teilfonds trägt alle Nebenkosten in Verbindung mit der Anlage, der Wiederanlage oder der Veräußerung von Vermögenswerten des Teilfonds, hierunter auch die folgenden:
a. Steuern auf Vermögenswerte, Erträge oder Aufwendungen eines Teilfonds,
b. Kreditkosten einschließlich Zinsen und Gebühren in Verbindung mit Pensionsgeschäften und Leerverkäufen,
c. Transaktionskosten einschließlich Broker-Provisionen und Gewinnauf- und -abschlägen von Händlern sowie Spreads, wobei jedoch die Transaktionskosten (ohne Währungsabsicherungskosten) sowie Steuern und Abgaben in Verbindung mit solchen Transaktionen der Verwahrstelle aus den Verwaltungskosten beglichen werden,
d. die Kosten, die in Verbindung mit einem Teilfonds für die Indexnachbildung entstanden sind, soweit sie in Verbindung mit Total Return Swaps oder ähnlichen Instrumenten belastet wurden und nicht durch eine direkt gezahlte Lizenzgebühr gemäß vorstehender Ziffer 11.2 Buchstabe b,
e. Ausgabeaufschläge, Übertragungsgebühren und Rücknahmeabschläge in Verbindung mit zugrunde liegenden Anlagen,
f. Kosten der Währungsabsicherung, sofern die Kosten für die Absicherung des Wechselkursrisikos der Anteilklasse auf die maßgeblichen Klassen umgelegt werden,
g. Kosten und Aufwendungen in Zusammenhang mit Dritten, die steuerliche, rechtliche, bilanzielle, geschäftliche und/oder marktbezogene Überprüfungen, Analysen oder Due-Diligence-Prüfungen durchführen, um die Geeignetheit möglicher zugrunde liegender Anlagen für den Fonds zu bestätigen,
h. externe Kosten, d. h. Gebühren Dritter, die durch den Kauf und Verkauf von Anlagen entstanden sind, wobei derartige Kosten direkt mit dem Kaufpreis oder Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet werden,
i. Kosten in Verbindung mit der Berechnung, Überprüfung und Offenlegung der Global Investment Performance Standards (GIPS) und
j. externe Kosten für die Rückforderung ausländischer Quellensteuern – soweit diese für den Teilfonds erstattungsfähig sind; es wird darauf hingewiesen, dass der OGAW in Verbindung mit der Rückforderung ausländischer Quellensteuern keine entsprechende Rückforderungsverpflichtung übernimmt und die Rückforderung nur betreibt, wenn diese im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt ist. Solche Gebühren und Aufwendungen werden gegebenenfalls im Voraus geschätzt, angesammelt und belastet, sofern dies möglich ist. Die je Teilfonds/Anteilklasse entstandenen Aufwendungen werden im Jahresbericht offengelegt.
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