Common use of TRANSAKTIONSABWICKLUNG Clause in Contracts

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung an PAYONE von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg mit den jeweils zwischen PAYONE und dem VP ver- einbarten Vorgaben übereinstimmen. XXXXXX kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE benutzt werden. PAYONE ist für das ordnungsgemässe Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit der Geräte, Leitungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung verwendeter Einrichtungen fortlaufend Sorge zu tragen. Etwaige Verpflichtungen von PAYONE aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE Hard- oder Software für die Elektronische Übermittlung kauf- oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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Samples: www.six-payment-services.com, www.six-payment-services.com

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung an PAYONE von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg Übermittlungs- weg mit den jeweils zwischen PAYONE und dem VP ver- einbarten vereinbar- ten Vorgaben übereinstimmen. XXXXXX kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE benutzt werden. PAYONE ist für das ordnungsgemässe ordnungs- gemäße Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich einschließlich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung Übermittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit Funktionstüchtigkeit der Geräte, LeitungswegeLei- tungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung verwendeter Einrichtungen fortlaufend Sorge zu tragen. Etwaige Etwai- ge Verpflichtungen von PAYONE aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE Hard- oder Software für die Elektronische Übermittlung kauf- oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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Samples: www.ekom21.de

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 (1) Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung Übermittlung an PAYONE von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen PAYONE und dem VP ver- einbarten Vorgaben vereinbarten Vor- gaben übereinstimmen. XXXXXX PAYONE kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber ge- genüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE benutzt werden. PAYONE ist für das ordnungsgemässe Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung Übermittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit Funktionstüchtigkeit der Geräte, Leitungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung verwendeter Einrichtungen Einrich- tungen fortlaufend Sorge zu tragen. Etwaige Verpflichtungen von PAYONE aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE Hard- oder Software für die Elektronische Übermittlung Über- mittlung kauf- oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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Samples: www.six-payment-services.com

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 (1) Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung Übermittlung an PAYONE von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen PAYONE und dem VP ver- einbarten vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. XXXXXX kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE benutzt werden. PAYONE ist für das ordnungsgemässe ordnungsgemäße Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich einschließlich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung Übermittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit Funktionstüchtigkeit der Geräte, Leitungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung verwendeter Einrichtungen fortlaufend Sorge zu tragen. Etwaige Verpflichtungen von PAYONE aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE Hard- oder Software für die Elektronische Übermittlung kauf- kauf oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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Samples: media.payone.com

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 (1) Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung Übermittlung an PAYONE von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen PAYONE und dem VP ver- einbarten Vorgaben vereinbarten Vor- gaben übereinstimmen. XXXXXX PAYONE kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber ge- genüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE benutzt werden. PAYONE ist für das ordnungsgemässe ordnungsgemäße Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich einschließlich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung Übermittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit Funktionstüchtigkeit der Geräte, Leitungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung verwendeter Einrichtungen Einrich- tungen fortlaufend Sorge zu tragen. Etwaige Verpflichtungen von PAYONE aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE Hard- oder Software für die Elektronische Übermittlung Über- mittlung kauf- oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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Samples: media.payone.com

TRANSAKTIONSABWICKLUNG. 4.1 Die Transaktionseinreichung muss durch Elektronische Über- mittlung Übermittlung an PAYONE B+S von Datensätzen über die betreffende Transaktion erfolgen, die in Inhalt, Format und Übermitt- lungsweg mit den jeweils zwischen PAYONE B+S und dem VP ver- einbarten verein- barten Vorgaben übereinstimmen. XXXXXX B+S kann diese Vorgaben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem VP bei Vorliegen eines triftigen Grundes ändern, insbesondere wenn sich die Vorgaben der Kartenorganisationen ändern. Das Verfahren für die Elektronische Übermittlung darf erst nach Freigabe durch PAYONE B+S benutzt werden. PAYONE B+S ist für das ordnungsgemässe ordnungsgemäße Funktionieren des Verfahrens nicht verantwortlich. Die Kosten (einschliesslich einschließlich Leitungskosten) und das Risiko für Fehlfunktionen der Elektronischen Über- mittlung Übermittlung trägt der VP. Diesem obliegt es, für die Funktions- tüchtigkeit Funktionstüchtigkeit der GeräteGerä- te, Leitungswege, Datenträger oder anderer zur Datenübertragung Datenüber- tragung verwendeter Einrichtungen fortlaufend Sorge zu tragentra- gen. Etwaige Verpflichtungen von PAYONE B+S aus einem anderen Vertrag, unter dem PAYONE B+S Hard- oder Software für die Elektronische Elektroni- sche Übermittlung kauf- oder mietweise zur Verfügung stellt und/oder wartet, bleiben davon unberührt.

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