Transaktionskonten Musterklauseln

Transaktionskonten. (1) Hinsichtlich der Konten des Clearing-Mitglieds (oder, falls anwendbar, des OTC-IRS- FCM-Kunden) oder des Basis-Clearing-Mitgliedes gilt Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 4 in Verbindung mit Abschnitt 2 Unterabschnitt B Ziffer 2, Unterabschnitt C Ziffer 2, Abschnitt 3 Unterabschnitt A Ziffer 4, oder Abschnitt 4 Ziffer 3.1 oder Abschnitt 5 Ziffer 3 bzw., im Fall eines Basis-Clearing-Mitgliedes, in Verbindung mit Kapitel I Abschnitt 6 Ziffer 5 zusätzlich zu den folgenden Bestimmungen. (2) Abweichend von Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 4 in Verbindung mit Abschnitt 2 Unterabschnitt B Ziffer 2, Unterabschnitt C Ziffer 2, Abschnitt 3 Unterabschnitt A Ziffer 4, Abschnitt 4 Ziffer 3.1, Abschnitt 5 Ziffer 3 und Abschnitt 6 Ziffer 5 eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Clearing-Mitglied (das kein OTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied ist) die folgenden Transaktionskonten, auf denen die Transaktionen des Clearing-Mitglieds, die Gegenstand des Clearing sind, verbucht werden: […]
Transaktionskonten. 4.2.1 Sofern in den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell- Bestimmungen oder den Besonderen Clearing-Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Clearing-Mitglied die folgenden Transaktionskonten, auf denen die Transaktionen des Clearing-Mitglieds, deren Clearing durchzuführen ist, verbucht werden (jedes solche Konto und jedes von der Eurex Clearing AG gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen oder den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen für das Verbuchen von Transaktionen des Clearing-Mitglieds eröffnete und geführte Konto ein „Transaktionskonto“): (1) ein Transaktionskonto für Eigentransaktionen des Clearing-Mitglieds (ein Transaktionskonto dieser Art, ein „Clearing-Mitglied-Eigenkonto“); (2) ein Transaktionskonto für Eigentransaktionen jedes Nicht-Clearing- Mitglieds/Registrierten Kunden des Clearing-Mitglieds für jede Clearing- Vereinbarung in der als Anhang 2, 3 oder 4 beigefügten Form, die ein solches Nicht- Clearing-Mitglied/solcher Registrierter Kunde abgeschlossen hat (jedes Transaktionskonto dieser Art ein „NCM/RK-Eigenkonto“); (3) ein Transaktionskonto für UDK-Bezogene Transaktionen des Clearing-Mitglieds (jedes Transaktionskonto dieser Art ein „NOSA Direkter Kunde-Konto“); (4) ein Transaktionskonto für jeden Spezifizierten Kunden in Bezug auf Transaktionen eines solchen Spezifizierten Kunden (jedes Transaktionskonto dieser Art ein „SK- Konto“); (5) ein Transaktionskonto in Bezug auf Kundentransaktionen jedes Nicht-Clearing- Mitglieds/Registrierten Kunden (für jede Clearing-Vereinbarung in der als Anhang 2, 3 oder 4 beigefügten Form, die ein solches Nicht-Clearing-Mitglieds/solcher Registrierter Kunde abgeschlossen hat) jeweils in Bezug auf Transaktionen von mehreren Indirekten Kunden (jedes Transaktionskonto dieser Art und jedes Transaktionskonto in Bezug auf Kundentransaktionen in Bezug auf Transaktionen von mehreren Indirekten Kunden eines Spezifizierten Kunden oder Kundentransaktionen in Bezug auf Transaktionen von mehreren Indirekten Kunden eines Ungenannten Direkten Kunden ein „NOSA Indirekter Kunde-Konto“ und jedes in den Absätzen (3) bis (5) aufgeführte Transaktionskonto und jedes GOSA Indirekter Kunde-Konto, ein „Kundenkonto“). Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen oder der Besonderen Clearing-Bestimmungen, kann die Eurex Clearing AG auch Transaktionskonten eröffnen und führen, die...
Transaktionskonten. 4.2.1 Sofern in den BESONDEREN CLEARING-BESTIMMUNGEN nichts anderes vorgesehen ist, eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes CLEARING-MITGLIED die folgenden Transaktionskonten, auf denen die TRANSAKTIONEN des CLEARING-MITGLIEDS, deren Clearing durchzuführen ist, verbucht werden: (1) ein Transaktionskonto für EIGENTRANSAKTIONEN (nachfolgend als „EIGENKONTO“ bezeichnet) und ein Transaktionskonto für KUNDENTRANSAKTIONEN des CLEARING-MITGLIEDS (nachfolgend als „KUNDENKONTO“ bezeichnet); (2) zwei Transaktionskonten für NCM-BEZOGENE TRANSAKTIONEN, ein Transaktionskonto für Eigentransaktionen des NICHT-CLEARING-MITGLIEDS (nachfolgend als „EIGENKONTO“ bezeichnet) und ein Transaktionskonto für Kundentransaktionen des jeweiligen NICHT-CLEARING-MITGLIEDS (nachfolgend als „Kundenkonto“ bezeichnet); und (3) zwei Transaktionskonten für RK-BEZOGENE TRANSAKTIONEN, ein Transaktionskonto für Eigentransaktionen des REGISTRIERTEN KUNDEN (nachfolgend als „EIGENKONTO“ bezeichnet) und ein Transaktionskonto für Kundentransaktionen des jeweiligen REGISTRIERTEN KUNDEN (nachfolgend als „KUNDENKONTO“ bezeichnet). 4.2.2 Das CLEARING-MITGLIED ist verpflichtet Buchungen auf den Transaktionskonten durch die Eurex Clearing AG in seinen eigenen Unterlagen zu erfassen.
Transaktionskonten. (1) Hinsichtlich der Konten des Clearing-Mitglieds (oder, falls anwendbar, dem des FCM-Kunden) oder des Basis-Clearing-Mitgliedes gilt Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 4 in Verbindung mit Abschnitt 2 Ziffer 4, Abschnitt 3 Unterabschnitt A Ziffer 4, Abschnitt 4 Ziffer 4 oder Abschnitt 5 Ziffer 3 bzw., im Fall des Basis-Clearing-Mitgliedes, in Verbindung mit Kapitel I Abschnitt 6 Ziffer 5 zusätzlich zu den folgenden Bestimmungen. (2) Abweichend von Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 4 in Verbindung mit Abschnitt 2 Ziffer 4, Abschnitt 3 Unterabschnitt A Ziffer 4 und Abschnitt 4 Ziffer 4 eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Clearing-Mitglied (das kein FCM-Clearing-Mitglied ist) die folgenden Transaktionskonten, auf denen die Transaktionen des Clearing- Mitglieds, die Gegenstand des Clearing sind, verbucht werden: (a) in Bezug auf Eigen-Transaktionen und Kunden-Transaktionen: ein Eigenkonto und, auf Anfrage, zusätzliche Kundenkonten; und (b) in Bezug auf RK-Bezogene Transaktionen ein Eigenkonto und, auf Anfrage, zusätzliche Kundenkonten.
Transaktionskonten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM- Clearing-Mitglied ein Transaktionskonto für jeden FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden für dessen Eigentransaktionen (das „FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Eigenkonto“), in das die FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen des jeweiligen FCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden gebucht werden.
Transaktionskonten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ein Transaktionskonto für jeden OTC-IRS-FCM-Kunden für dessen Eigentransaktionen (das „OTC-IRS-FCM-Kunden-Eigenkonto“), in das die OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen des jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden gebucht werden.