Transmission of the General Meeting Musterklauseln

Transmission of the General Meeting. The Management Board is authorized to allow an audio-visual transmission of the general meeting. The details are deter- mined by the Management Board.
Transmission of the General Meeting. The Management Board is authorized to al- low an audio-visual transmission of the gen- eral meeting. The details are determined by the Management Board.
Transmission of the General Meeting. The Management Board is authorized to allow an audio-visual transmission of the general meeting. The details are deter- mined by the Management Board. Jede Aktie gewährt in der Hauptversamm- lung eine Stimme. Each share carries one vote in the General Meeting. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung eine höhere Mehrheit erfor- derlich ist. Das in § 103 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis bleibt unberührt. Resolutions of the general meeting shall be passed with a simple majority of the votes cast, and, in so far as a majority of the share capital is necessary, with a simple majority of the registered share capital rep- resented at the voting, unless a higher ma- jority is required by mandatory law or by these Articles of Association. The majority requirement set out in Section 103(1) sen- tence 2 AktG remains unaffected.
Transmission of the General Meeting. The Management Board and the chairper- son of the General Meeting are each au- thorized to allow an audio-visual transmis- sion of the General Meeting. The details are determined by the Management Board or by the chairperson of the General Meet- ing.
Transmission of the General Meeting. The details are determined by the Management Board.

Related to Transmission of the General Meeting

  • Höhere Gewalt 11.1 Keine Partei haftet der anderen in irgendeiner Art für Schäden, Verluste, Kosten oder Auslagen, welche aus oder in Verbindung mit von ihr nicht zu ver- tretenden Verzögerungen, Einschränkungen, Störungen oder Säumnissen bei der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entstehen, die durch Um- stände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, insbesondere durch Naturkatastrophen, Geset- ze und Verordnungen, behördliche Maßnahmen, Anord- nungen oder Entscheidungen eines Gerichts, Erdbeben, Überflutungen, Feuer, Explosionen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Sabotage, Unfälle, Epidemien, Streiks, Aus- sperrungen, Bummelstreiks, Arbeitskämpfe, Schwierig- keiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeits- kräfte oder Rohmaterialien, Mangel oder Ausfall von Be- förderungsmöglichkeiten, Ausfall von Anlagen oder we- sentlichen Maschinen, Notreparaturen oder Notwartung, Ausfall oder Mangel bei Energie- und Wasserversorgung, Verzögerungen bei der Auslieferung des von Lieferanten oder Subunternehmern gelieferten Materials oder Män- gel bei demselben („Höhere Gewalt“). 11.2 Bei Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt setzt die betroffene Partei unverzüglich die andere Partei darüber durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe für das Ereignis und der Art und Weise in Kennt- nis, in der es die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Bestätigten Auftrags berührt. Im Falle einer Verzögerung ist die Verpflichtung zur Lieferung für ei- nen Zeitraum ausgesetzt, der dem von der Höheren Gewalt verursachten Zeitverlust entspricht. Sollte je- doch ein Ereignis Höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin andauern oder eine solche Dauer erwartet werden, dann ist jede der Parteien berechtigt, den be- troffenen Teil des Bestätigten Auftrags ohne Verpflich- tung der anderen Partei gegenüber zu stornieren.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.