Transparenz der Leistungen und Kosten. 1.1. Die Technische Universität Berlin legt dem für Wissenschaft zuständigen Mit- glied des Senats zum 31. Mai jeden Jahres einen Datenbericht über ihre Leis- tungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, Forschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietrans- fer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstel- lungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wis- senschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
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Transparenz der Leistungen und Kosten. 1.1. Die Technische Freie Universität Berlin legt dem für Wissenschaft zuständigen Mit- glied Mitglied des Senats zum 31. Mai jeden Jahres einen Datenbericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf entscheidungsrelevante entscheidungs- relevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, Forschung, wissenschaftliche wis- senschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietrans- ferTechnologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstel- lungsauftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte Leistungs- berichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wis- senschaftsausschuss Wissenschaftsaus- schuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
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Transparenz der Leistungen und Kosten. 1.1. Die Technische Universität Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin legt dem für Wissenschaft zuständigen Mit- glied Mitglied des Senats zum 31. Mai jeden Jahres einen Datenbericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, Forschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietrans- ferTechnologie- transfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstel- lungsauftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leistungs- bezügen im Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der WirtschaftlichkeitWirt- schaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wis- senschaftsausschuss Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
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Transparenz der Leistungen und Kosten. 1.1. Die Technische Universität Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin legt dem für Wissenschaft zuständigen Mit- glied zu- ständigen Mitglied des Senats zum 31. Mai jeden Jahres einen Datenbericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, Forschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietrans- ferTechnologie- transfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstel- lungsauftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leistungs- bezügen im Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der WirtschaftlichkeitWirt- schaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wis- senschaftsausschuss Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
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