Transparenz und Informationsaustausch. (1) Unbeschadet des Artikels 59 arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um ihre Kenntnisse über die mit der Anwendung der SPS-Maßnahmen nach Anhang IV befassten amtlichen Kontroll- strukturen und -mechanismen der jeweils anderen Vertragspartei zu vertiefen und über deren Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dies kann unter anderem mit Hilfe veröffentlichter Berichte über internationale Prüfungen erfolgen, und die Vertragsparteien können Informationen zu den Ergebnissen dieser Prüfungen oder andere Informationen austauschen. (2) Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 55 oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit nach Artikel 57 halten die Vertragsparteien einander über die in den betreffenden Bereichen beschlossenen gesetzlichen oder verfahrenstechnischen Änderungen auf dem Laufenden. (3) In diesem Zusammenhang unterrichtet die Union Georgien rechtzeitig im Voraus über Änderungen der Rechtsvorschriften der Union, um Georgien in die Lage zu versetzen, eine entsprechende Änderung seiner Rechtsvorschriften in Betracht zu ziehen. Es sollte ein ausreichendes Maß an Zusammenarbeit erreicht werden, damit auf Antrag einer der Vertragsparteien Rechtstexte übermittelt werden können. Zu diesem Zweck teilt jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei ihre Kontaktstellen mit. Die Vertragsparteien teilen einander ferner jede Änderung der Kontaktstellen mit.
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Samples: Association Agreement, Association Agreement, Assoziierungsabkommen
Transparenz und Informationsaustausch. (1) Unbeschadet des Artikels 59 185 arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um ihre die gegenseitigen Kenntnisse über die mit der Anwendung der SPS-Maßnahmen nach Anhang IV XVII befassten amtlichen Kontroll- strukturen Kontrollstrukturen und -mechanismen der jeweils anderen Vertragspartei zu vertiefen und über deren Leistungsfähigkeit die Effizienz dieser Strukturen und Mechanismen zu verbessern. Dies kann unter anderem mit Hilfe von den Vertragsparteien veröffentlichter Berichte über internationale Prüfungen erfolgen, und die . Die Vertragsparteien können Informationen zu den Ergebnissen dieser Prüfungen oder andere Informationen austauschen.
(2) Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 55 181 oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit nach Artikel 57 183 halten die Vertragsparteien einander über die in den betreffenden Bereichen beschlossenen eingeführten gesetzlichen oder und verfahrenstechnischen Änderungen auf dem Laufenden.
(3) In diesem Zusammenhang unterrichtet die Union Georgien die Republik Moldau rechtzeitig im Voraus über Änderungen der Rechtsvorschriften der Union, um Georgien die Republik Moldau in die Lage zu versetzen, eine entsprechende Änderung seiner Anpassung ihrer Rechtsvorschriften in Betracht zu ziehen. Es sollte muss ein ausreichendes Maß an Zusammenarbeit erreicht werden, damit das es erleichtert, auf Antrag einer der Vertragsparteien Rechtstexte übermittelt werden könnenRechts- texte zu übermitteln. Zu diesem Zweck teilt notifiziert jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei unverzüglich ihre Kontaktstellen mit. Die Vertragsparteien teilen einander ferner sowie jede Änderung der Kontaktstellen mitdieser Kontaktstellen.
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Samples: Assoziierungsabkommen
Transparenz und Informationsaustausch. (1) Unbeschadet des Artikels 59 arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um ihre Kenntnisse über die mit der Anwendung der SPS-Maßnahmen nach Anhang IV befassten amtlichen Kontroll- strukturen Kontrollstrukturen und -mechanismen der jeweils anderen Vertragspartei zu vertiefen und über deren Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dies kann unter anderem mit Hilfe veröffentlichter Berichte über internationale Prüfungen erfolgen, und die Vertragsparteien können Informationen zu den Ergebnissen dieser Prüfungen oder andere Informationen austauschen.
(2) Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 55 oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit nach Artikel 57 halten die Vertragsparteien einander über die in den betreffenden Bereichen beschlossenen gesetzlichen oder verfahrenstechnischen Änderungen auf dem Laufenden.
(3) In diesem Zusammenhang unterrichtet die Union Georgien rechtzeitig im Voraus über Änderungen der Rechtsvorschriften Rechts vorschriften der Union, um Georgien in die Lage zu versetzen, eine entsprechende Änderung seiner Rechtsvorschriften in Betracht zu ziehen. Es sollte ein ausreichendes Maß an Zusammenarbeit erreicht werden, damit auf Antrag einer der Vertragsparteien Rechtstexte Rechts texte übermittelt werden können. Zu diesem Zweck teilt jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei ihre Kontaktstellen mit. Die Vertragsparteien teilen einander ferner jede Änderung der Kontaktstellen mit.
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Samples: Assoziierungsabkommen