Transport und Versicherung. (1) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird ein auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführter An- und Abtransport der Maschine oder Anlage oder Teilen davon – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftraggeber trägt die Gefahr des vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Untergangs und der Beschädigung der Maschine oder Anlage. Die Gefahr geht dementsprechend bei Rücksendung der Anlagen und Maschinen mit Übergabe an die Trans- portperson wieder auf den AG über.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten wird der Transport nach Möglichkeit gegen die versicherbaren Transportgefahren, z.B. Diebstahl, Bruch, Feuer, versichert bzw. von diesem selbst ab- zuschließen.
Transport und Versicherung. 10.1 Der Besteller ist für den Transport und Versicherungen besorgt.
10.2 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich schriftlich an den letzten Frachtführer zu richten. Dem Lieferanten ist davon Mitteilung zu machen.
Transport und Versicherung. 5.1 Sofern im jeweiligen Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird der Auftraggeber den Instandhaltungsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr bei uns anliefern und nach Fertigstellung der Serviceleistung wieder bei uns abholen.
5.2 Falls wir im Einzelfall im Auftrag des Auftraggebers den Hin- und Rücktransport durchführen sollen, werden wir auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers auf seine Kosten eine entsprechende Transportversicherung abschließen.
5.3 Während der Durchführung der Servicearbeiten in unserem Werk besteht kein Versicherungsschutz. Nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Anforderung seitens des Auftraggebers können wir auf seine Kosten Versicherungsschutz zur Absicherung der üblichen Risiken besorgen.
5.4 Sollte nach Fertigstellung der Servicearbeiten der Auftraggeber mit der Abholung des Instandhaltungsgegenstandes in Verzug geraten, können wir für die Lagerung in unserem Werk oder an einem anderen geeigneten Ort die hierbei entstehenden Kosten berechnen.
Transport und Versicherung. 14.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
14.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch uns zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, den Abschluss einer Versicherung mit Zession zu unseren Gunsten zu verlangen.
Transport und Versicherung. Die Transportversicherung ist generell durch den Lieferanten zu decken. Nutzen und Gefahr gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit der Abnahme der Lieferung auf ACH über. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten auf einem üblichen und sicheren Weg. Der Acutronic Schweiz AG sind bei der Ablieferung der Ware die Warenpapiere zu übergeben. Der Lieferant ist verantwortlich für eine sachgemässe Verpackung und die entsprechende Versicherung.
Transport und Versicherung. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie vom Lieferanten abzuschließen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Transport und Versicherung. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der SI rechtzeitig schriftlich bekannt zu ge- ben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportbeanstandungen sind vom Kunden bei Er- halt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich dem Frachtführer zu melden. Die Versicherung für Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Wenn SI die Versicherung abschliesst, tut sie dies im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Transport und Versicherung. 11.1 Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten des Bestellers.
11.2 Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch den Lieferanten zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abge- schlossen.
11.3 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller auf den Empfangsdokumenten einen entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbe- standsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung nicht ohne weiteres fest- stellbarer Transportschäden hat spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen.
11.4 Zusätzlich mitgelieferte Stapel- und Lagerungshilfen werden verrechnet und nach Rückgabe in einwandfreiem Zustand wieder gut- geschrieben (ausgenommen bei Miete).
Transport und Versicherung. Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadenortes erforderlich und vereinbart, so erfolgt ein Transport durch Santrock GmbH oder eine von dieser ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine Transportversicherung mit ausreichender Deckung nachweist oder die Santrock GmbH mit dem Abschluss einer Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bevollmächtigt. Für Transportschäden haftet die Santrock GmbH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das Fracht- und Speditionsgeschäft sowie nach Maßgabe der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen, wenn deren vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Wird im Zusammenhang mit der Sanierung von Mobiliar außerhalb des Schadenortes ein Lagervertrag zwischen Santrock GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, weißt Santrock GmbH den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass das eingelagerte GUT auf Verlangen des Auftraggebers zu versichern ist, z. B. Feuerversicherung. Verlangt der Auftraggeber von Santrock GmbH die Eindeckung einer Versicherung für ein von ihm gewünschtes Risiko, so bevollmächtigt er die Santrock GmbH dazu, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers erfolgen die und der Abschluss einer Versicherung nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem Ermessen von Santrock GmbH.
Transport und Versicherung. Die Bank besorgt den Versand von Wertpapieren und an- deren Wertgegenständen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde und dies üblich und im Rahmen der eigenen Versicherung der Bank möglich ist, führt die Bank auf Rechnung des Kunden die Versicherung des Transports durch.