Transport und Versicherung. (1) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird ein auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführter An- und Abtransport der Maschine oder Anlage oder Teilen davon – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftraggeber trägt die Gefahr des vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Untergangs und der Beschädigung der Maschine oder Anlage. Die Gefahr geht dementsprechend bei Rücksendung der Anlagen und Maschinen mit Übergabe an die Trans- portperson wieder auf den AG über.
Transport und Versicherung. 5.1 Sofern im jeweiligen Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird der Auftraggeber den Instandhaltungsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr bei uns anliefern und nach Fertigstellung der Serviceleistung wieder bei uns abholen.
Transport und Versicherung. 10.1 Der Besteller ist für den Transport und Versicherungen besorgt.
Transport und Versicherung. 9.1. Die Transportdispositionen erfolgen durch den Besteller auf dessen Gefahr und Kosten. Wird der Frachtführer vereinbarungsgemäß durch uns und auf unsere Rechnung beauftragt, trägt der Besteller weiterhin die Gefahr und ist verpflichtet, für die fachgerechte Absicherung der Lieferung auf dem Transport von Haus zu Haus gegen Ab- und Verrutschen, Kippen, allfällige mechanische Einwirkungen von außen und dergleichen Sorge zu tragen.
Transport und Versicherung. Die Bank besorgt den Versand von Wertpapieren und an- deren Wertgegenständen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde und dies üblich und im Rahmen der eigenen Versicherung der Bank möglich ist, führt die Bank auf Rechnung des Kunden die Versicherung des Transports durch.
Transport und Versicherung. 14.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
Transport und Versicherung. Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes erforderlich und vereinbart, so erfolgt ein Transport durch KTT oder eine von dieser ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine Transportversicherung mit ausreichender Deckung nachweist oder die KTT mit dem Abschluss einer Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bevollmächtigt. Für Transportschäden haftet die KTT im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das Fracht- und Speditionsgeschäft sowie nach Maßgabe der Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, wenn deren vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Wird im Zusammenhang mit der Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes ein Lagervertrag zwischen KTT und dem Auftraggeber vereinbart, weißt KTT den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass das eingelagerte Gut auf Verlangen des Auftraggebers zu versichern ist, z.B. Feuerversicherung. Verlangt der Auftraggeber von KTT die Eindeckung einer Versicherung für ein von ihm gewünschtes Risiko, so bevollmächtigt er die KTT dazu, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers erfolgen die Auswahl und der Abschluss einer Versicherung nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem Ermessen von KTT.
Transport und Versicherung. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie vom Lieferanten abzuschließen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Transport und Versicherung. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind der SI rechtzeitig schriftlich bekannt zu ge- ben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportbeanstandungen sind vom Kunden bei Er- halt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich dem Frachtführer zu melden. Die Versicherung für Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Wenn SI die Versicherung abschliesst, tut sie dies im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Transport und Versicherung. 6.1 Lieferungen von Moog erfolgen ab Werk (Incoterms 2010), es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.