Tutoren. Fortführung in voller Höhe gem. Vereinbarung vom 15.2.2008 bei Übertragbarkeit der Mittel 1,1 1,1 6a. Seniorprofessoren an Universitäten und Kunsthochschulen Fortsetzung der Finanzierung der bis zum 30.6.09 bewilligten Professuren, keine Neubewilligungen 0,3 0,2 6b. Lehraufträge an Fachhochschulen (im Institut f. angewandte Forschung) Fortführung in voller Höhe nach planmäßigen Jahresraten gem. Vereinbarung vom 15.2.2008 0,3 0,3 7. Berliner Zentrum für Hochschullehre Fortführung in voller Höhe nach planmäßigen Jahresraten gem. Vereinbarung vom 15.2.2008 0,5 0,5 8. hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen Fortführung in voller Höhe gem. Vereinbarung vom 15.2.2008 bei Übertragbarkeit der Mittel 0,6 0,6 9. Berliner Programm für "Chancengleichheit" Fortführung in voller Höhe gem. Vereinbarung vom 15.2.2008 bei Übertragbarkeit der Mittel 1,5 1,5 Reservemittel zum Nachjustieren (darunter 60 T€ pro Jahr für Geschäftsstelle) Fortführung in voller Höhe nach planmäßigen Jahresraten gem. Vereinbarung vom 15.2.2008, keine Neubewilligungen 0,5 0,5 Gesamt 14,5 14,9 * Die Vertragsparteien sind sich einig, dass bereits erteilte Zuwendungsbescheide aus Linie 0 und 1 rückwirkend angepasst und die bereits bewilligten Mittel entsprechend verrechnet werden. ** Die Vereinbarungen zum Masterplan mit den kirchrlichen Hochschulen bleiben unberührt. - Fortsetzung der Finanzierung für Studienanfänger der Jahre 2008-2009 bis 2011aus dem Masterplan, danach Refinanzierung im leistungsbasierten Finanzierungssystem - Übergangsfinanzierung der Studienanfänger ab 2010 aus dem Hochschulstrukturfonds TFH (Beuth-HS) 1,4760 1,4328 0,9558 0,3042 FHTW (HTW) 2,1348 2,0718 1,3806 0,4392 FHW (HWR) 1,3194 1,3970 0,9054 0,2880 FHVR (HWR) 0,2844 0,4086 0,1818 0,0576 ASFH (ASH) 0,3672 0,5292 0,2376 0,0756 nachrichtlich: evang. FH 0,2520 0,3636 0,0000 0,0000 nachrichtlich: kath. HS 0,1980 0,2862 0,0000 0,0000 - Fortsetzung der Finanzierung für Studienanfänger der Jahre 2008-2009 bis 2011 aus dem Masterplan, danach Refinanzierung im leistungsbasierten Finanzierungssystem - konsequente Umsetzung der semsterbezogenen Finanzierung (ggf. Anpassung bereits erteilter Zuwendungsbescheide) - Übergangsfinanzierung der Studienanfänger ab 2010 aus dem Hochschulstrukturfonds nach fachspezifischen Vergütungswerten des neuen Finanzierungssystems - Aufbau von Studienplätzen am hochschulübergreifenden Zentrum Tanz TFH (Beuth-HS) 0,5940 0,9180 0,9180 0,7560 FHTW (HTW) 0,3240 1,0260 1,2960 0,9720 FHW (HWR) 0,5940 0,7805 0,3645 0,2025 FHVR (HWR) 0,6120 0,9360 0,4500 0,1260 ASFH (ASH) 0,5040 0,8640 0,2160 0,0540 UdK (HZT) 0,5500 0,7000 0,0000 0,0000 nachrichtlich: evang. FH 0,1440 0,2880 0,0000 0,0000 nachrichtlich: kath. HS 0,3600 0,5040 0,0000 0,0000 * Die Beträge für die HWR und die ASH enthalten eine Überbrückungsfinanzierung, die zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet wird. ** Angaben hier vorläufig berechnet nach Durchschnittswerten, werden nach Festlegung der fächerspezifischen Vergütungswerte Ende 2009 konkretisiert.
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