TV-Produkte Musterklauseln

TV-Produkte a. TV allgemein Schließen Sie einen TV-Vertrag mit uns, nutzen wir Ihre Vertragsdaten in erster Linie, damit wir den Vertrag mit Ihnen erfüllen können, also z. B. um Ihnen Post zu schicken und die richtigen Produkte für Sie zu aktivieren. Um Störungen Ihres Empfangs zu beseitigen, speichern wir außerdem tech- nische Daten zu Signalqualität, Fehlern und Diagnosen zu Ihrem Anschluss.
TV-Produkte. Voraussetzung für die Nutzung eines TV-Produkts ist ein aktiver Internetzugang des Stadtwerks. Zudem benötigen Sie für die Nutzung der TauberTV-Produkte je TV-Gerät eine Set-Top-Box des Stadtwerks. Konditionen – brutto Stand 01.10.2019: ⌧ Basispaket ⌧ 🞎 TauberTV ergänzt durch ein breites Sender- angebot* für die ganze Familie optional buchbare Auslandspakete: 🞎 🞎 🞎 🞎 * genaue Informationen zu den enthaltenen Sendern finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx
TV-Produkte. Voraussetzung für die Nutzung eines unserer TV-Produkte ist ein akti- ver Internetzugang der Stadtwerke Wertheim GmbH. Zudem benöti- gen Sie für die Nutzung der TV-Produkte je TV-Gerät eine Set-Top-Box der Stadtwerke Wertheim GmbH. Preis Euro brutto einmalig ☒ Set-Top-Box IPTV 129,00 Basispaket pro Monat ☐ TauberTV Basispaket* 11,50 ☐ TauberTV Familie 15,00 TauberTV ergänzt durch ein breites Senderangebot für die ganze Fa- milie Optional buchbare Auslandspakete ☐ Türkei 10,00 ☐ Polen 10,00 ☐ Italien 10,00 ☐ Russland 15,00 *Genaue Informationen zu den enthaltenen Sendern finden Sie unter www.stadt- xxxxx-xxxxxxxx.xx.
TV-Produkte. Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, werden wir Ihr TV Nutzungsverhalten, Ihre Stammdaten und ihren Standort zu folgenden Zwecken verarbeiten: • um statistische Auswertungen über die Reichweite und Akzeptanz der angebotenen TV Kanule zu erstellen, • anhand dieser Daten ausgewuhlte Werbeblöcke in A1 Ïernsehprodukten und Content Services zu schalten, • Ihnen bedarfsgerechte Angebote über aktuelle Produkte der A1 Telekom Austria AC, sowie über Produkte und Services unserer Kooperationspartner zu übermitteln und • via User Interface der A1 Ïernsehprodukte und Content Services anzuzeigen. Ihre Einwilligung können Sie natürlich jederzeit widerrufen. Wir wollen A1 TV stundig weiterentwickeln und neue interessante Inhalte aufnehmen. Dafür ist es erforderlich zu wissen, welche Inhalte von unseren Kunden gerne gesehen werden und welche weniger gut ankommen. Um dies tun zu können, haben wir daher ein berechtigtes Interesse, Ihr TV Nutzungsverhalten sowie Ihre Stammdaten zur Erstellung anonymisierter Statistiken über die Nutzung der in A1 TV verfügbaren Inhalte zu erheben um die Nutzung unserer Inhalte zu analysieren. Um Ihnen die umfassende Nutzung unseres Produktes zu ermöglichen, ist A1 Xplore TV mit einem System ausgestattet, das auf Crundlage Ihres TV Nutzungsverhaltens für Sie interessante Inhalte auswuhlt und Ihnen prusentiert. Sehen Sie beispielsweise eine bestimmte Kategorie von Inhalten, so werden Ihnen Inhalte derselben Kategorie vorgeschlagen.

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  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.