DAZN-Channels Musterklauseln

DAZN-Channels. Wenn Sie DAZN-Channels bei uns gebucht haben, übermitteln wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kunden- nummer sowie Informationen dazu, welchen DAZN-Zugangscode wir Ihnen zugewiesen haben, an die DAZN Limited, Xxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx, XX00 0XX (nach- folgend „DAZN“), damit Sie sich bei DAZN registrieren und wir den Vertrag mit Ihnen erfüllen kön- nen. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Vertragsdaten im Zusammenhang mit der Bereitstel- lung und Abrechnung von DAZN-Channels ist Vodafone. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten auf den DAZN-Webseiten und der DAZN-App ist DAZN. Die Datenschutzhinweise von DAZN finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xx-XX/xxxx/xxxxxxxx/xxxxxxx-xx.
DAZN-Channels. Wenn Sie DAZN-Channels bei uns gebucht haben, übermitteln wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kundennummer sowie Informationen dazu, welchen DAZN-Zugangscode wir Ihnen zugewie- sen haben, an die DAZN Limited, Xxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxx- xxx, XX00 0XX (nachfolgend „DAZN“), damit Sie sich bei DAZN registrieren und wir den Ver- trag mit Ihnen erfüllen können. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Vertragsdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Abrechnung von DAZN-Channels ist Vodafone. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten auf den DAZN-Webseiten und der DAZN-App ist DAZN. Die Datenschutzhinweise von DAZN finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/ de-DE/help/articles/privacy-de. Wenn Sie GigaTV inkl. Netflix bei uns gebucht haben, übermitteln wir Ihre E-Mail-Adresse so- wie einen individuellen, pseudonymen Netflix-Zugangscode an die Netflix International B.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000XX Xxxxxxxxx (nachfolgend „Netflix“), damit Sie sich bei Netflix registrieren und wir den Vertrag mit Ihnen erfüllen können. Verantwortlich für die Verarbei- tung Ihrer Vertragsdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Abrechnung von Gi- gaTV inkl. Netflix ist Vodafone. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bei der Nutzung von Netflix ist Netflix. Die Datenschutzhinweise von Netflix finden Sie unter xxxxxxx.xxx/xxxxxxx“ Rechtsgrundlage der in dieser Ziffer 3 beschriebenen Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 b) und f) DS-GVO in Verbindung mit unserem berechtigten Interesse an der Vermarktung und Verbesserung unserer Angebote sowie dem berechtigten Interesse von Vodafone und Ad- Scanner ein Produkt zur TV-Werbemessung anzubieten.
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.