Common use of Typklasse Clause in Contracts

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 entnehmen.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die Zuordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 entnehmen.

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Samples: tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com, mein-premiumservice.vkb.de, www.vbed.de

Typklasse. Richtet Der Versicherungsbeitrag für Ihren PKW richtet sich in der Versicherungsbeitrag Kfz-Haft­ pflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem . Entscheidend sind dabei die Eintragungen zu Hersteller und Typ in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. In Ih­ rem Versicherungsschein entnehmensehen Sie, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang Umfang sich der Schadenbedarf Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller FahrzeugtypenFahrzeugtyps, kann dies zu einer Zuordnung Zuord­ nung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung Bei­ tragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksamVersicherungsjahrs wirk­ sam. Die Klassengrenzen können finden Sie in der Tabelle im in Anhang 2 entnehmen3.

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Samples: www.debeka.de

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet zuge- ordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang wel- chem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hatverringert. Ändert sich der Scha- denbedarf Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis Verhält- nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung Bei- tragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres Versicherungsjah- res wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 entnehmenent- nehmen. Für Personenkraftwagen, die nicht im Typklassenverzeichnis aufgeführt sind, erfolgt die Festsetzung des Beitrags auf Anfra- ge. Werden nach Vertragsabschluss diese Personenkraftwagen erstmalig im Typklassenverzeichnis aufgeführt, finden die vor- stehenden Regelungen entsprechende Anwendung.

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Samples: www.innofima.de

Typklasse. Richtet Der Versicherungsbeitrag für Ihren PKW richtet sich in der Versicherungsbeitrag Kfz-Haft­ pflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem . Entscheidend sind dabei die Eintragungen zu Hersteller und Typ in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. In Ih­ rem Versicherungsschein entnehmensehen Sie, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang Umfang sich der Schadenbedarf Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller FahrzeugtypenFahrzeugtyps, kann dies zu einer Zuordnung Zuord­ nung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung Bei­ tragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksamVersicherungsjahrs wirk­ sam. Die Klassengrenzen können finden Sie in der Tabelle im in Anhang 2 entnehmen4.

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Samples: www.debeka.de

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres Versiche- rungsjahres wirksam. Bei von uns vorläufig zugeordneten Fahrzeugtypen sowie für Fahrzeugtypen, deren Ersteinstufungen von dem unabhängigen Treuhänder im Nachhinein geändert werden (Anhang 3), gilt die ent- sprechende Typklasse und damit verbundene Beitragsänderung ab Be- ginn des Vertrages. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 3 entnehmen.

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Samples: www.insurancestation.de

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen Eintra- gungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen UrkundenUrkun- den. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksamVersicherungsjahres wirk- sam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 entnehmen.

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Samples: www.kazenmaier.de