Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die Zu- ordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr die Zuordnung der Fahr- zeuge zu den Typklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern. Dabei wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versi- cherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Insbesondere sind wir berechtigt, die Feststellungen des unabhängigen Treuhänders zu der Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene Beitrags- änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Ih- res Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahr- zeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen er- höht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahr- zeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die Zu- ordnung damit verbundene Beitragsände- rung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig festmit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller Her- steller und Typ sind die Eintragungen in Ihrer im Kraftfahrzeug- schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (1, hilfsweise im Kraftfahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) 2 oder in anderen amtlichen Urkunden. Wir sind berechtigtFür Fahrzeugtypen, einmal für die bei Vertragsabschluss noch keine Typklasse vom Treuhänder festgelegt und im Kalenderjahr die Zuordnung der Fahr- zeuge zu den Typklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern. Dabei wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versi- cherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Insbesondere Typklassenverzeichnis veröffentlicht wurde, sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Feststellungen des unabhängigen Treuhänders zu der Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene Beitrags- änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksameine Typklasse und/oder einen Beitrag festzu- setzen. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
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Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Hersteller und Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die Zu- ordnung Zuordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr die Zuordnung der Fahr- zeuge zu den Typklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern. Dabei wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versi- cherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Insbesondere sind wir berechtigt, die Feststellungen des unabhängigen Treuhänders zu der Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene Beitrags- änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
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