Common use of Umbuchungen / Ersatzteilnehmer Clause in Contracts

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich hinsicht- lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart Beför- derungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen vor- genommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt IhrerseitsIhrer- seits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher glei- cher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt Umbu- chungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hättenhät- ten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung Umbu- chung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand Bearbei- tungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung Umbu- chung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung Entschä- digung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Infor- mation gemäfl Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglichmög- lich.

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Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich hin- sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnenberech- nen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursachtverur- sacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges aufwandab- hängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis Nach- weis gestattet, die uns zustehende Entschädigung Entschädi- gung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß gemäft Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des ReiseterminsReiseter- mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt IhrerseitsIhrer- seits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit inso- weit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen geringfü- gigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte BearbeitungsentgeltBearbeitungs- entgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung Umbu- chung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende unzurei- chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß gemäfl Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: www.jahnreisen.de, www.penny-reisen.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des ReiseantrittsReise- antritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werdenwer- den, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten Kos- ten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen gering- fügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgeltaufwandsabhängiges Bearbeitungs- entgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung Entschä- digung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten gel- ten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche vorver- tragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt er- teilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos kos- tenlos möglich.

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Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich hinsicht- lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart Beför- derungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt zum Um- buchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgeltaufwandsabhängiges Bearbeitungs- entgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten konkre- ten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende zuste- hende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende unzurei- chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem die- sem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere insbeson- dere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - mög- lich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt Umbuchungs- zeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen gering- fügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges aufwandabhän- giges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos kosten- los möglich.

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