Common use of Umbuchungen / Ersatzteilnehmer Clause in Contracts

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die- sem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: www.clevertours.com, www.globista.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich hin- sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die- sem diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: www.tauchinselgp.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des ReiseterminsReiseter- mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche vorvertrag- liche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hattenhat- ten; in die- sem diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: www.its.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 5.1. Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die- sem diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: leserreisen.bzv-service.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigenSofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Änderungen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir jedoch nur zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30€ 30,00. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die das geforderte BearbeitungsgebührBearbeitungsentgelt. Dies gilt Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die- sem diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: pilger-buero.de

Umbuchungen / Ersatzteilnehmer. 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste- hende zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die- sem diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

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Samples: www.siamar.de