Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern • die Änderung unerheblich ist und • wir die Änderung vor Reisebeginn erklären und • wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dau- erhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags- den sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurück- zutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver- langen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Xxxx, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristge- rechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäft Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Ver- tragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Rei- seleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags- abschluss notwendig werden und unsererseits Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir ver- pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Ver- langen zu begründen.
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzel- ner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir die Ände- rung vor Reisebeginn erklären und wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaf- ten Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten. 4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (oder der Abweichung einer Ihrer Vorgaben), die Gegenstand des Reisevertrages geworden sind oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag verlangen, wenn aufrgrund eines nach Vertragsschluss ein- getretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reise- leistung (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, dem Ort, Tag und der Zeit der Hin- oder Rückreise und der Zwischenstationen, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge, der Durchführung als Gruppen- oder Individualreise bzw. Gruppengröße, der Sprache in der Leistungen erbracht werden, der Eignung der Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität) oder unter Ab- weichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, mög- lich ist und unser Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt und wir Ihnen eine ange- messene Frist zur Zustimmung setzen. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise an- zubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Er- satzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Reiseleistung entsprechend. Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende ges...
Leistungsänderungen vor Reisebeginn. Der Veranstalter darf Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Ver- trages vornehmen, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein- trächtigen. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt- nis von dem Änderungsgrund schriftlich informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer vom Veranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich von der Reise zurückzutreten. Erfolgt gegenüber dem Veranstalter keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche (vgl. III.7) unberührt.