Bezahlung / Reiseunterlagen Musterklauseln

Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendi- gung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk- samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsab- schluss wird gegen Aushändigung des Siche- rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 ge- nannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistun- gen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erfor- derlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsiche- rungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche- rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktritts- recht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS Sofern Sie Eintrittskarten, Startnummern für die Teilnahme an Sportveranstaltungen o.ä. (nachfolgend „Ticket“ genannt) als Einzelleistung buchen, d.h. wenn die Buchung des Tickets nicht Teil einer Pauschalreise iSd. § 651a BGB ist, ist der Preis für das Ticket sofort nach Erhalt der Bestätigung in voller Höhe fällig und zahlbar. DERTOUR SPORTS OLYMPISCHE SPIELE XXXXX 0000 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 70% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird xx 00.00.00 xällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird sofort gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von (i. d. R.) 150€ pro Person fällig. Die Restzahlung wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei jeder Zahlung ist zwingend die Vorgangsnummer an erster Stelle im Verwendungszeck anzugeben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt vollständig an Ihr Reisebüro zu bezahlen. Die Reiseunterlagen liegen in der Regel 14 Tage vor Abreise in Ihrem Reisebüro zur Abholung bereit. Die Aushändigung bzw. der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst, nachdem die Zahlung durch Ihr Reisebüro auf einem Konto bei MSC Kreuzfahrten eingegangen ist. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich sein sollte, werden wir dem Reisebüro einen Email-/Faxvoucher zukommen lassen. Der Sicherungsschein wird dem Reisebüro mit der Reisebestätigung per Email/Fax zugesandt. Leistungen, die nach erfolgtem Ticket- bzw. Unterlagenversand zugebucht werden, werden per Email-Voucher bestätigt. Falls ein Ticket neu ausgestellt werden muss (z.B. Name-change oder durch MSC unverschuldeter Verlust der Reiseunterlagen), wird eine Ticketgebühr von Euro 25,- pro Ticket berechnet.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Mit Abschluss des Reisevertrages gemäß Ziff. 1 und Erfüllung der Sicherungspflicht gem. Ziff. 2.2 durch den Reiseveranstalter ist eine Anzahlung von i.d.R. 20 % des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Reisen kann der Anzahlungsbetrag auch höher sein. 21 Tage vor Beginn der Reise muss die Restzahlung erfolgt sein, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Anzahlung und die Zahlung des Restkaufpreises sind in bar, durch Überweisung auf das Konto von RTC oder mit den üblichen Kreditkarten zu leisten. Der Reisende hat bei der Reiseanmeldung mitzuteilen, ob er den Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlen möchte. Andernfalls ist eine Bezahlung mittels Kreditkarte nicht möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden oder direkt RTC, falls dort gebucht wird. Das Reisebüro bzw. RTC benötigt zusätzlich die Adresse des Reisenden sowie das Einverständnis zur Abbuchung von der Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises an, sofern es sich um Firmenkreditkarte bzw. eine Verbraucher-Kreditkarte handelt, die außerhalb des EWR ausgegeben wurden. Für Zahlungen mit Verbraucher-Kreditkarten, die im EWR ausgegeben wurden, wird keine Gebühr erhoben.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 4.1 Mit Vertragsabschluß können wir vom Kunden eine bzw. mehrere Anzahlungen fordern, die auf den Reisepreis angerechnet werden. Die Restzahlung wird mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Die Zahlung kann grundsätzlich per Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder Barzahlung erfolgen. Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu EUR 50 zuzüglich zu den von den jeweiligen Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
Bezahlung / Reiseunterlagen. Der Reisepreis ist vor Reiseantritt vollständig an Ihr Reisebüro zu bezahlen. Die Reiseunterlagen liegen in der Regel 14 Tage vor Abreise in Ihrem Reisebüro zur Abholung bereit. Die Aushändigung bzw. der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst, nachdem die Zahlung durch Ihr Reisebüro auf einem Konto bei MSC Kreuzfahrten eingegangen ist. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich sein sollte, werden wir dem Reisebüro einen Email-/Faxvoucher zukommen lassen. Der Sicherungsschein wird dem Reisebüro mit der Reisebestätigung per Email/Fax zugesandt.
Bezahlung / Reiseunterlagen. 1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung sowie die weiteren Zahlungsmodalitäten erhält der Kunde mit der Bu- chungsbestätigung durch den Leistungsträger. Bei kurzfristi- gen Buchungen kann der Gesamtpreis sofort fällig werden.