Umfang der Differenzdeckung. a) Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der ander- weitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag vereinbarten Versicherungs- schutzes abzüglich vertraglich vereinbarter und sonstiger erbrachter Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung. b) Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung der Differenzdeckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung. c) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nicht erbracht wurde, weil
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Umfang der Differenzdeckung. a) Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der ander- weitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag vereinbarten Versicherungs- schutzes abzüglich vertraglich vereinbarter und sonstiger erbrachter Leistungen Leistun- gen aus der anderweitig bestehenden Versicherung.
b) Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung der Differenzdeckung Differenz- deckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung.
c) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nicht erbracht wurdewurden, weil
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Umfang der Differenzdeckung. a) Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der ander- weitig anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag vereinbarten Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes abzüglich vertraglich vereinbarter und sonstiger erbrachter Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung.
b) Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung der Differenzdeckung Differenz- deckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung.
c) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig anderwei- tig bestehende Versicherung nicht erbracht wurdewurden, weil
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Samples: Hausratversicherung
Umfang der Differenzdeckung. a) Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der ander- weitig anderweitig bestehenden Versicherung Hausratversicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sindist, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag vereinbarten Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes abzüglich vertraglich vereinbarter und sonstiger erbrachter Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung.
b) Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig bestehenden Versicherung ist der Umfang des Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der Antragstellung Antragsstellung der Differenzdeckung bestanden hat. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung.
c) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nicht erbracht wurdewurden, weil
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