Doppelte Todesfallleistung. 1 Oberschenkelhalsbruch (zu Ziffer 1 und 2 AUB 2016) Tritt bei der versicherten Person erstmalig ein Oberschenkelhalsbruch ein, ohne dass ein Ereignis nach Ziffer 1.3 AUB 2016 vorliegt, erkennen wir ein Unfallereignis an sofern die verletzte Person am Tag des Eintritts der Verletzung das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Unfall-Versiche- rungsbedingungen (AUB 2016) ermittelt. Vereinbarte progressive Invaliditäts- staffeln und besondere Gliedertaxen bleiben für die Feststellung der Invalidität unberücksichtigt. Wir leisten im Fall eines Oberschenkelhalsbruches einen einmaligen Kapitalbe- trag von 2.000 Euro. Im Fall eines Invaliditätsgrades ab 30 % leisten wir zu- sätzlich einen einmaligen Kapitalbetrag von 8.000 Euro. Diese Leistung wird pro Unfallereignis jeweils gesondert für den Bruch des Oberschenkelhalses auf der linken und/oder der rechten Seite gewährt. Ein Mehrfachbruch eines Oberschenkelhalses gilt als ein Bruch. Diese Leistungsart nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. 2 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen (zu Ziffer 1.3 AUB 2016 und Ziffer 2.8 AUB 2016) In Abänderung der Ziffer 1.3 der Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2016) und unter Erweiterung von Ziffer 2.8 AUB 2016 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. X. Xxxxxxxxxxxxxxxx oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss. Mitversichert im Rahmen der Bergungskosten ist der Mehraufwand für Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden nach einem Tauchunfall der versicherten Person notwendig sind (z. B. Druckkammer- behandlungskosten). Bestehen bei uns noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Doppelte Todesfallleistung. (zu Ziffer 2.6 AUB 2016) 7002021247 Werden beide versicherten Elternteile durch ein Unfallereignis tödlich verletzt und haben die bezugsberechtigten Kinder das 14. Lebensjahr nicht vollendet, kommt die doppelte vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch eine Gesamtleistung von 50.000 Euro. Die vorgenannte Gesamtleis- tung gilt auch dann, wenn mehrere Verträge bei uns bestehen.
Doppelte Todesfallleistung. 1 Oberschenkelhalsbruch (zu Ziffer 1 und 2 AUB 2011) 2 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen (zu Ziffer 1.3 AUB 2011 und Ziffer 2.7 AUB 2011)
Doppelte Todesfallleistung. 2.5.3.1 Wir zahlen die Todesfallleistung in doppelter Höhe wenn die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentli- cher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird.
2.5.3.2 Sterben infolge desselben Unfalls beide in die- sem Vertrag versicherten Elternteile und min- destens eines ihrer erb- oder bezugsberechtig- ten Kinder hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde und nehmen an einer vereinbarten dyna- mischen Anpassung von Leistung und Beitrag nicht teil. Bestehen bei uns mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.
Doppelte Todesfallleistung. Werden beide Elternteile durch das gleiche Unfaller- eignis zur selben Zeit getötet und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kommt die doppelte vereinbarte Todesfallleistung zur Auszahlung. Die Mehrleistung ist begrenzt auf 50.000 EUR. Bestehen bei K&M mehrere Unfallversicherungen für die versicherten Personen, so gilt dieser Höchstbetrag für alle Verträge zusammen.
Doppelte Todesfallleistung. Ziffer 2.6.2 AUB wird wie folgt erweitert: Werden beide Elternteile durch ein Unfallereignis tödlich verletzt und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so verdoppeln sich die Versicherungssummen der Eltern, höchstens jedoch auf 20.000 EUR. Bestehen bei dem Versicherer mehrere Unfallversicherungen, so gilt der Höchstbetrag für alle Verträge zusammen.
Doppelte Todesfallleistung. Kosten für kosmetische Operationen
Doppelte Todesfallleistung. Versterben beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebens- jahr noch nicht vollendet, so verdoppeln sich die Versicherungssummen der Eltern, höchstens jedoch auf 100.000 Euro. Die doppelte vereinbarte Todesfallsumme leisten wir, wenn die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich ver- letzt wird. Die Gesamtleistung ist auf 50.000 Euro begrenzt. Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen so gilt der Höchst- betrag für alle Verträge zusammen.
Doppelte Todesfallleistung. Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten bei uns, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.
Doppelte Todesfallleistung. Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme. Xxxxxxx infolge desselben Unfalls beide in diesem Vertrag versicherten Elternteile und bleiben ihre erb- oder bezugsberechtigten Kinder zurück, von denen mindestens eines das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten bei uns, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.