Doppelte Todesfallleistung Musterklauseln

Doppelte Todesfallleistung. 1 Oberschenkelhalsbruch (zu Ziffer 1 und 2 AUB 2016) Tritt bei der versicherten Person erstmalig ein Oberschenkelhalsbruch ein, ohne dass ein Ereignis nach Ziffer 1.3 AUB 2016 vorliegt, erkennen wir ein Unfallereignis an sofern die verletzte Person am Tag des Eintritts der Verletzung das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Unfall-Versiche- rungsbedingungen (AUB 2016) ermittelt. Vereinbarte progressive Invaliditäts- staffeln und besondere Gliedertaxen bleiben für die Feststellung der Invalidität unberücksichtigt. Wir leisten im Fall eines Oberschenkelhalsbruches einen einmaligen Kapitalbe- trag von 2.000 Euro. Im Fall eines Invaliditätsgrades ab 30 % leisten wir zu- sätzlich einen einmaligen Kapitalbetrag von 8.000 Euro. Diese Leistung wird pro Unfallereignis jeweils gesondert für den Bruch des Oberschenkelhalses auf der linken und/oder der rechten Seite gewährt. Ein Mehrfachbruch eines Oberschenkelhalses gilt als ein Bruch. Diese Leistungsart nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. 2 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen (zu Ziffer 1.3 AUB 2016 und Ziffer 2.8 AUB 2016) In Abänderung der Ziffer 1.3 der Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2016) und unter Erweiterung von Ziffer 2.8 AUB 2016 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. X. Xxxxxxxxxxxxxxxx oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss. Mitversichert im Rahmen der Bergungskosten ist der Mehraufwand für Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden nach einem Tauchunfall der versicherten Person notwendig sind (z. B. Druckkammer- behandlungskosten). Bestehen bei uns noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Doppelte Todesfallleistung. Werden beide versicherten Elternteile durch ein Unfallereignis tödlich verletzt und hat mindestens ei- nes der bezugsberechtigten Kinder das 18. Lebens- jahr noch nicht vollendet, kommt die doppelt verein- barte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch eine Gesamtleistung von 250.000 Euro. – generell vereinbart –
Doppelte Todesfallleistung. 1 Oberschenkelhalsbruch (zu Ziffer 1 und 2 AUB 2011) 2 Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen (zu Ziffer 1.3 AUB 2011 und Ziffer 2.7 AUB 2011)
Doppelte Todesfallleistung. 2.5.3.1 Wir zahlen die Todesfallleistung in doppelter Höhe wenn die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentli- cher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird.
Doppelte Todesfallleistung. Ziffer 2.6.2 AUB wird wie folgt erweitert: Werden beide Elternteile durch ein Unfallereignis tödlich verletzt und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so verdoppeln sich die Versicherungssummen der Eltern, höchstens jedoch auf 20.000 EUR. Bestehen bei dem Versicherer mehrere Unfallversicherungen, so gilt der Höchstbetrag für alle Verträge zusammen.
Doppelte Todesfallleistung. Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme. Xxxxxxx infolge desselben Unfalls beide in diesem Vertrag versicherten Elternteile und bleiben ihre erb- oder bezugsberechtigten Kinder zurück, von denen mindestens eines das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten bei uns, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.
Doppelte Todesfallleistung. Werden beide Elternteile durch das gleiche Unfaller- eignis zur selben Zeit getötet und hat mindestens ein bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kommt die doppelte vereinbarte Todesfallleistung zur Auszahlung. Die Mehrleistung ist begrenzt auf 50.000 EUR. Bestehen bei K&M mehrere Unfallversicherungen für die versicherten Personen, so gilt dieser Höchstbetrag für alle Verträge zusammen.
Doppelte Todesfallleistung. Ergänzend zu Ziffer 2.4 AUB 2020 zahlen wir die doppelte Todesfallleistung, höchstens jedoch 00.000 €, wenn infolge desselben Unfalls beide durch diesen Vertrag versicherte Eltern sterben, an die leiblichen Kinder oder Adoptivkinder unter 18 Jahren, denen durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamen- tarische Erben die versicherte Todesfallleistung zusteht.
Doppelte Todesfallleistung. 2.6.3.1Werden beide im Vertrag versicherten Elternteile durch ein und dasselbe Unfallereignis getötet und hat mindestens eines ihrer erbberechtigten Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so verdoppelt sich die Todesfallleistung beider Elternteile. 2.6.3.2Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Versicherungssumme. Als öffentlichen Verkehr bezeichnet man Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen. Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (Beförderungs- bzw. Transportpflicht), Ausführung durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen sowie die Fixierung von Beförderungsbedingungen bzw. –vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplanpflicht).
Doppelte Todesfallleistung. Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme. Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten bei uns, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.