Common use of Umfang und Ausführung des Auftrages Clause in Contracts

Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. (2) Für den Umfang der von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind. (3) Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken. (4) Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen. (5) Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

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Samples: Allgemeine Auftrags Und Geschäftsbedingungen

Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. (2) Für den Umfang der von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformSchriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das TextformerfordernisSchriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind. (3) Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der von IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken. (4) Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen. (5) Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

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Samples: Allgemeine Auftrags Und Geschäftsbedingungen

Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung Herbeifüh- rung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die IJOS Verwaltungsdienstleistungen Verwaltungsdienstleistun- gen GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. (2) . Für den Umfang der von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu erbringenden erbringen- den Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das TextformerfordernisTextformer- fordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind. (3) . Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen wettbe- werblichen Situation seines Unternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung Auftragsdurch- führung mitwirken. (4) . Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH wird die vom Auftraggeber genannten TatsachenTatsa- chen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hie- rauf hinweisen. (5) . Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS Verwaltungsdienstleistungen Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders beson- ders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz Rechtsbe- ratungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

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Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Eine produktionsbedingte Abweichung der Liefermenge pro beauftragtem Titel (Datenträger/CD) sowie bei Drucksachen von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzenplus/minus 5 % wird vom Vertrags- partner akzeptiert. (2) Für Der Vertragspartner liefert an aobis GmbH das zur Durchführung des Auftrages erforderliche Produktionsmaterial entsprechend den Umfang der Spezifikationen von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen aobis GmbH. Von Master Datenträgern erhält aobis GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebendausschließlich Duplikate. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Wur- de keine anders lautende Vereinbarung getroffen, so wird das Textformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sindProduktionsmaterial spätestens ein Jahr nach Übergabe vernichtet. (3) Wesentliche Vertragsgrundlage Der Vertragspartner haftet für technisch einwandfreies Produktionsmaterial. ao- bis GmbH ist nicht verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zu überprüfen oder die produzierten Bild-, Ton- und Voraussetzung für Datenträger zu testen. Der Vertragspartner garantiert aobis GmbH die Qualität Virenfreiheit der Auftragserbringung Datenträger. Xxxxxxx der Vertragspartner Produk- tionsmaterial welches nicht den Spezifikationen von aobis GmbH entspricht, so ist eine möglichst umfassende Information der IJOS Verwaltungsdienstleistungen aobis GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellenberechtigt, geschäftlichendas Produktionsmaterial zu Lasten und auf Kosten des Ver- tragspartners zu ergänzen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirkenzu verbessern oder zurückzusenden. (4) Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH wird die vom Auftraggeber genannten TatsachenAnfertigung von Versuchsteilen geht zu Lasten des Vertragspartners, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hinweisensoweit nichts anderes vereinbart ist. (5) Die Prüfung Wir behalten uns vor, von der Ordnungsmäßigkeit vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware abzuweichen, soweit solche Abweichungen handelsüblich sind oder eine technische Verbesserung darstellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass unsere Lieferan- ten die Beschaffenheit der Waren im Sinne einer handelsüblichen Abweichung oder einer technischen Verbesserung ändern. Angaben in von uns herausgegebenen Pro- spekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen sowie auf unserer Homepage zu der Beschaffenheit der von uns angebotenen Waren und Richtigkeit sonstigen Leistungen sind in- sofern unverbindlich. Angaben von Maßen und Gewichten in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien, soweit wir dies mit dem Vertragspartner nicht ausdrücklich vereinbart haben. (6) aobis GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die Funktionsfähigkeit von gelieferten Softwareprogrammen und/oder Hardware/Hardwarekomponenten auf der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen eingesetzten Hardware, Betriebssystemen, den Netzwerken oder Netzwerkbetriebsystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Funktionsfähigkeit der Softwareprodukte ist nicht Gegenstand des an dann gegeben, wenn aobis GmbH dies auf seiner eigenen Hardware belegen kann. Für die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH auf Grund Funktionsfähigkeit der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustelleneingesetz- ten Hardware etc. (nach Installation der gelieferten Software) ist aobis GmbH nicht verantwortlich. Bei unerwartet auftretenden Problemen und dadurch entstehendem zeitlichen Mehraufwand bei Hard- oder Softwareinstallation ist aobis GmbH zur Be- rechnung einer angemessenen Nachvergütung berechtigt.

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Samples: General Terms and Conditions

Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die von der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere Insbeson- dere schuldet die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen Stellung- nahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers Auftragge- bers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. (2) . Für den Umfang der von der durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformSchriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das TextformerfordernisSchriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind. (3) . Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH durch den Auftraggeber zur finanziellenfi- nanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines UnternehmensUn- ternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken. (4) Die . IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben Zahlenanga- ben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben An- gaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen. (5) . Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH erteilten AuftragesAuftra- ges, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und SteuerberatungsgesetzSteuerbera- tungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbrachter- bracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

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