Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen. (2) Der Berufsberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren. (3) Der Berufsberechtigte ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben.
Appears in 4 contracts
Samples: Nachtrag Zum Prospekt, Jahresabschluss, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftstreuhandberufe