Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht Musterklauseln

Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Erdgas an seine vertraglich benannte Verbrauchsstelle. Verbrauchsstelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Die StW liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Energie und an seine vertraglich be- nannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifi- ziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Die SWBAD liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektri- scher Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle (siehe Ziff. 1 des Antrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzan- schlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Die AggerEnergie liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentums- grenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Markt- lokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Die SWBAD liefern dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Erd- gas an seine vertraglich benannte Entnahmestelle (siehe Ziff. 1 des Antrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlus- ses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Die GWA liefern Kund:innen deren gesamten Bedarf an Energie an die im Auftrag benannte Abnahmestelle. Abnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den Kund:innen beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert werden.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Die SWOri liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.
Umfang und Durchführung der Lieferung / Leistungsumfang / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaft- lich identifiziert wird. EASYfairStrom ist Ökostrom. Er stammt zu 100 Prozent aus deutschen Kraftanlagen. Die Belieferung erfolgt außer- halb der Grundversorgung.