Umgang mit Arbeitsmitteln Musterklauseln

Umgang mit Arbeitsmitteln. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die erforderliche sicherheitsgerechte Ausrüstung, den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb sämtlicher von ihm bei der Durchführung der Arbeiten eingesetzten Arbeitsmittel. Von Amprion ggf. bereitgestellte Arbeitsmittel sind vor der Benutzung auf augenfällige Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind Amprion unverzüglich zu melden. Auf coordinator is usually performed by the Amprion designated person in control of an electrical installation (Anlagenverantwortlicher - AnlV) and is designated in the corresponding construction site postings. This does not, however, release the Contractor from its responsibility, in particular supervisory and coordination duties, towards its own employees and its duty to perform controls on its subcontractors’ employees. - within the Contractor’s exclusive work area (e.g. new construction in an open space), the Contractor is, in principle, responsible for coordinating the work, including the work performed by its subcontractors and, if applicable, appointing a coordinator. • If a suitable coordinator (so-called health and safety coordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)) is required in accordance with the BauStellV (Construction Site Ordinance), Amprion shall appoint the coordinator unless otherwise agreed upon. The Contractor must support the SiGeKo in the fulfillment of their duties. The SiGeKo, in contrast to the coordinator in accordance with DGUV Regulation 1, does not have the authority to issue instructions except in cases of imminent danger. 11.
Umgang mit Arbeitsmitteln. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die erforderliche, sicherheitsgerechte Ausrüstung, den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb sämtlicher von ihm bei der Durchführung der Arbeiten eingesetzten Arbeitsmittel. Vom Auftraggeber ggf. bereitgestellte Arbeitsmittel sind vor der Benutzung auf augenfällige Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Auf Arbeitsmitteln vermerkte Prüffristen sind zu beachten. • Für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, sind die jeweiligen betrieblichen Anweisungen des Auftraggebers zu beachten. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gemäß Ziffer 7 verpflichtet, zu prüfen, ob aus seiner Sicht für den konkreten Einsatzfall weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Umgang mit Arbeitsmitteln. 1. Werkzeuge, Apparate, Modelle, Zeichnungen und so weiter sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu schützen und an dem für sie bestimmten Platz aufzubewahren.
Umgang mit Arbeitsmitteln. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die erforderliche sicherheitsgerechte Ausrüstung, den ord- nungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb sämtlicher von ihm bei der Durchführung der Arbeiten eingesetzten Arbeitsmittel. Vom Auftraggeber ggf. bereitgestellte Arbeitsmittel sind vor der Benutzung auf augenfällige Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind dem Koordinator unverzüglich zu melden. Auf Arbeitsmitteln vermerkte Prüffristen sind zu beachten. Für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, sind die jeweiligen betrieblichen Anweisungen zu beachten. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gemäß Ziffer 7. verpflichtet zu prüfen, ob aus seiner Sicht für den konkreten Einsatzfall weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Alle Führer von Fahrzeugen müssen die erforderliche Fahrerlaubnis (z.B. Führerschein, Befähigungs- nachweis) besitzen und die vor Ort geltenden Verkehrsregeln beachten. Vorhandene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Sollten bei der Durchführung der Arbeiten Krananlagen, Hubarbeitsbühnen, elektrische Hebezeuge, Flurförderzeuge oder Kraftfahrzeuge des Auftraggebers durch Personal des Auftragnehmers bedient werden, darf die Arbeit mit diesen Betriebsmitteln erst beginnen, wenn die benannten Personen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber eingewiesen sind. Bei der Einweisung sind die notwendigen Befähigungsnachweise unaufgefordert vorzulegen. Für Teleskoparbeitsbühnen besteht auf den Betriebsgelände eine generelle Auffanggurtpflicht, für Senk- rechtlifte wird die Nutzung dringend empfohlen.
Umgang mit Arbeitsmitteln. Der Arbeitnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Es ist demArbeitnehmer untersagt, Arbeitsmittel Dritten, einschliesslich Familienmitgliedern, zu überlassen.
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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.