Leitern und Tritte Musterklauseln

Leitern und Tritte. Alle vom Auftragnehmer, unter Berücksichtigung der TRBS 2121-2, verwendeten Leitern und Tritte müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Sie sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Diese Prüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren und auf Verlangen Amprion vorzulegen 12. Gefährliche Arbeitsstoffe und Lärm 12.1. Gefährliche Arbeitsstoffe • Für die Veranlassung und Durchführung von Arbeitssicher- heitsmaßnahmen bei der Tätigkeit mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist der Auftragnehmer in seinem Arbeitsbereich selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Auftragnehmer beim Einsatz gefährlicher Arbeitsstoffe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die erforder- lichen Schutz- und Kontroll- maßnahmen zu ergreifen. Besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, hat der Auftragnehmer diese zu erfüllen. • Mit Xxxxxxx der Bestellung bestätigt der Auftragnehmer, dass er für alle beauftragten Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen über die erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügt. Sollte der Auftragnehmer gleichwohl the Contractor must ensure all of the covers and barriers it uses are in proper working order. 11.4. Ladders and Steps All ladders and steps used by the Contractor, in compliance with TRBS 2121-2, must be in proper working order. They must be inspected to ensure they are in proper condtion in accordance with the respective applicable regulations. These inspections must be documented in a comprehensible manner and submitted to Amprion upon request. 12.
Leitern und Tritte. Alle vom Auftragnehmer verwendeten Leitern und Tritte müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Sie sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Diese Prüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
Leitern und Tritte. Alle vom Auftragnehmer verwendeten Leitern und Tritte müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Die Nutzung von Leitern ist, wann immer möglich, durch Sicherheitstreppen, Podeste, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen zu ersetzen.
Leitern und Tritte. Leitern und Tritte sollten nur als Zugangsweg und für Arbeiten von kurzer Dauer verwendet werden, nachdem eine spezifische Risikobeurteilung gezeigt hat, dass die Verwendung geeigneterer Arbeitsmit- tel nicht gerechtfertigt werden kann. Alle Regelungen der DGUV Information 208-016 müssen beach- tet werden. Alle vom Auftragnehmer verwendeten Leitern und Tritte müssen in gutem Zustand und korrekt klassifi- ziert sein. Die Verwendung von Klasse-3-Leitern ist strengstens untersagt. Klasse-1-Leitern werden bevorzugt. EN131-Leitern sind nur für eine kommerzielle oder leichte industrielle Nutzung akzeptabel. Wo die Leiter dem Erreichen auf und der Arbeit an spannungsführenden Stromkreisen dient oder wo ein Spannungsüberschlag besteht, müssen glasfaserverstärkte Kunststoffleitern verwendet werden. Alle Leitern und Tritte müssen überprüft werden, um ihren ordnungsgemäßen Zustand gemäß den jeweils geltenden Auflagen sicherzustellen. In Deutschland ist dies die Betriebssicherheitsverordnung. Diese Prü- fungen sind zu dokumentieren und das Ergebnis dem PL vorzulegen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.