Umgebung Musterklauseln

Umgebung. Das Mietobjekt befindet sich in naturnaher Umgebung. Für die daraus entstehenden Emissionen und das Vorkommen von Schädlingen in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Umgebung. In dem Serverraum verlaufen keine Wasserrohre.
Umgebung. Das Haus kann von verschiedenen Gruppen gleichzeitig belegt werden, ohne dass sich diese gegenseitig stören. Zum Freizeitzentrum gehört ein großes Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten wie z.B. Streetball, Klettermöglichkeiten, Fußballkleinfeld, Beachvolleyballfeld, Slacklineparcours, Spielberg, Lagerfeuerstellen sowie Grillmöglichkeiten. In der näheren Umgebung sind einige Freibäder wie zum Beispiel in Sinn (Waldschwimmbad, ca. 15 km) und Herborn (ca. 18 km). Die nächsten Hallenbäder sind Dillenburg (Aquarena, ca. 25 km), Ehringshausen (Haverhill-Bad, ca. 13 km) und Aßlar (Abenteuer- und Thermalbad, ca. 21 km). Das Freizeitzentrum liegt landschaftlich sehr schön auf einer Höhe von 470 Meter, am Ostrand des Westerwaldes. Ein ausgedehnter Wald grenzt direkt ans Gelände und bietet viele Wandermöglichkeiten. Burg Greifenstein, Ruine Beilstein, Ulmtalsperre, Besucherkraftwerk Merkenbach, Grube Fortuna, Museum „Altes Haus“ und Knoten (605 Meter) sind gut zu erreichen. Die Städte Herborn, Dillenburg, Weilburg, Braunfels, Wetzlar und Limburg mit ihren Sehenswürdigkeiten liegen in der Nähe. Für Tagesfahrten bieten sich Frankfurt, der Taunus, der Rhein und der Hohe Westerwald an. Ein Bustransfer kann bei der Hausleitung angefragt werden. Am Haus stehen ca. 40 Parkplätze zur Verfügung.
Umgebung. Das Mietobjekt befindet sich in städtischer Umgebung. Für die daraus entstehenden Emissionen in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um ein denkmalgeschütztes Haus in naturnaher Umgebung handelt. Weder das Mietobjekt noch die Umgebung entsprechen modernen Sicherheitsbestimmungen. Das Angebot ist für Kinder und ältere Menschen sowie Haustiere nicht geeignet. Einrichtung und Inventar im Haus und auf der Terrasse sind zum Teil antike original Gegenstände, die einen sorgsamen Umgang erfordern. Anspruchsvolle Zustiege, Treppen, Gewässer, Zäune, Leitern, Galerien, niedrige Raumhöhen, Kerzen, Feuerstellen, Holzhacken, Schneeschaufeln, etc. bilden ein erhöhtes Risiko und erfordern überlegtes Handeln. Der Vermieter lehnt die Haftung im Falle eines Unfalles vollumfänglich ab. Zuwege und Umgebung werden im Winter nicht von Schnee und Eis geräumt.
Umgebung. Extreme Umgebungseinflüsse sind nicht nur für uns Menschen schädlich, sondern auch für Möbelstücke aus Naturmaterialien. Eine unübliche relative Luftfeuchtigkeit (niedriger als 40% oder höher als 60%) kann das Möbelstück negativ beeinflussen, dessen Form verändern und die Polsterung oder das Geflecht beschädigen. Wenn das Produkt direkten Sonnenstrahlen oder einer anderen Wärmequelle (Kamin, Heizung, Ofen usw.) ausgesetzt wird, können sich die Farbnuancen ändern, die hölzernen Teile, das Geflecht, das Leder usw. können sogar bersten. Das sind natürliche Auswirkungen, die wir überall in unserer Umwelt beobachten können. In unserer Um- gebung gehören auch die Krallen unserer Haustiere, Metallteile und harte Nähte an der Kleidung, Messer und andere scharfe Gegenstände, mit denen bei einer unachtsamen Handhabung die Oberfläche von Holz oder Leder verkratzt oder beschädigt, sowie Geflecht oder Textilmaterial eingerissen werden können usw. Jedes Stück Echtholz besitzt einen einzigartigen Charakter. Deshalb ist es nicht möglich, zwei völlig gleiche Produkte zu erzeugen oder sicherzustellen, dass die Tischplatte und daran anschließende Platten vollkommen identisch aussehen. Asteinschlüsse und Maserungen ergeben sich aus dem natürlichen Wachstum des Holzes. Unsere Erzeugnisse haben nur kleine, gesunde Äste, welche die natürliche Herkunft des Materials belegen. Die eigentliche Holzstruktur und auch die Verarbei- tung verursachen unterschiedliche Reaktionen der einzelnen Holzteile auf Beizmittel und Mittel zur Behandlung der Oberfläche. Durch Dämpfen erhält das Buchenholz seine charakteristische rötliche Farbe, die vor allem bei den hellen Beiztönen zu erkennen ist. Auch bei der Furnierherstellung ändert das Dämpfen die Holzeigenschaften. Deshalb rea- giert die Furnieroberfläche anders auf Beizmittel und Oberflächenveredlung als Massivholz. UV-Strahlung kann Unterschiede in den Farbtönen von Furnier- und Massivholzteilen verursachen. Auch Farbände- rungen durch Oxidation lassen nach einiger Zeit die obere Tischplatte anders aussehen, als die seltener verwendeten oder verdeckten Einlegeplatten. Die angeführten Veränderungen stellen keinen Grund für eine Beanstandung dar. Holz ist ein natürliches Material, das atmet und auf seine Umgebung reagiert. Deshalb kann es während der Lebensdauer des Holzproduktes zu geringfü- gigen Rissen im Lack oder einem Hervortreten der Holzstruktur an der Oberfläche kommen. Negativen Einfluss auf die Oberfläche hat die Einwirkung von Flüs...
Umgebung. Die Umgebungsflächen werden als Naturwiesen der umgebenden Landwirtschaftsfläche angeglichen. Die bestehende Topografie wird möglichst beibehalten. - Bepflanzungen oder bauliche Massnahmen in der Umgebung sind nicht gestattet. - Die Zufahrtsbereiche werden als Kiesstrassen erstellt - Die Fusswege zu den Hauseingängen werden in Kies ausgeführt Gebühren - Die Gebühren für Kanalisations-, Elektro-, Telefon-, und Wasseranschluss sowie für die Schutzraumabgeltung sind im Kaufpreis enthalten. - Die Kosten für Bewilligungen und Nachbarentschädigungen sind im Kaufpreis enthalten. - Die Kosten der Bauzeitversicherung sind im Kaufpreis enthalten.
Umgebung. Wohnungsgröße Verkehrsanbindung Anzahl der Zimmer Einkaufsmöglichkeiten Balkon/Loggia Ruhige Lage Einbauküche Wohnumfeld Badewanne Verfügbare Parkplätze Holzfußboden Freizeitangebote Der rote Punkt in der Straßenkarte markiert den Standort unserer Geschäftsstelle. Vom U-/S-Bahnhof Barmbek aus sind wir bequem zu erreichen. Tel. 000 00000-0 xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx.xx persönliche Beratung: montags 13:30-17:45 Uhr
Umgebung. Das Grundstück an südlicher Hanglage grenzt direkt an Wiesen und Xxxxxx. Ihr Nah- erholungsgebiet beginnt somit vor der Haustüre. Die Architektur folgt der Grund- stücksform des ehemaligen Rebberges und passt sich harmonisch in die Umgebung ein. Entlang der westlichen Parzellengrenze verläuft der Breitenloobach, südlich öffnet sich der Blick auf den Zürichsee und in die Berge. Im LOO PARK sind Sie richtig, wenn Sie gerne Ruhe und Natur geniessen und den Ausgleich zur hektischen Arbeitswelt suchen. Dies alles nur zehn Gehminuten vom Zentrum Männedorf und vom Zürich- seeufer entfernt.
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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.