Umsatzkosten Musterklauseln

Umsatzkosten. Geschäftsjahre zum 31. Dezember Summe 2.911,5 € 59,3 € 17,4 €
Umsatzkosten. Die Umsatzkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2.852,2 Mio. € von 59,3 Mio. € auf 2.911,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus der Erfassung von Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der COVID-19-Impfstoffe und beinhaltet Pfizers Anteil an unserem Bruttogewinn vom Umsatz aus Transaktionen, in denen wir als Prinzipal handeln.
Umsatzkosten. Geschäftsjahre zum 31. Dezember Summe €00.000 €00.000 €13.690
Umsatzkosten. Die Umsatzkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um €41,9 Mio. von €17,4 Mio. auf €59,3 Mio. im Geschäftsjahr 2020 an. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus der erstmaligen Erfassung von Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der COVID-19-Impfstoffe und beinhaltete Pfizer’s Anteil an BioNTech’s Bruttoergebnis vom Umsatz aus Transaktionen in denen BioNTech als Prinzipal handelt.
Umsatzkosten. Die Umsatzkosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Materialaufwand 122.324.258 97.175.034 Personalaufwand 11.197.409 7.578.100 Abschreibungen 220.240 96.328 Sonstige Aufwendungen 3.495.491 2.548.697 In den Vertriebskosten sind folgende Kostenbestandteile enthalten: Personalaufwand 150.239 329.692 Werbekosten 60.079 29.934 Sonstige Aufwendungen 10.739 70.354 In den allgemeinen Verwaltungskosten sind folgende Beträge enthalten: Personalaufwand 4.352.038 2.629.561 Beratungsleistungen 2.437.773 1.234.516 Sonstige Personalkosten 570.867 386.578 Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen 354.645 164.723 Mietaufwendungen 347.152 193.127 Versicherungen 370.145 111.483 Abschreibungen 67.126 51.716 Sonstige Aufwendungen 1.354.215 535.802 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf folgende Positionen: Wertminderung finanzieller Vermögenswerte 1.592.985 39.894 Schadensersatzleistungen 800.000 – Kursverluste aus Währungsumrechnungen 1.666.698 703.032 Andere 1.299.398 118.290 Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf die folgenden Positionen: Kursgewinne aus Währungsumrechnungen 1.410.359 756.630 Erträge aus Anlagenabgängen 46.248 6.199 Eingänge abgeschriebener Forderungen – 164.000 Andere 260.607 1.456.670 Die Personalaufwendungen betragen in der Berichtsperiode TEUR 15.700 (2021: TEUR 10.537). Darin sind Aufwendungen für soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.309 (2021: TEUR 1.005), davon gesetzliche Rentenversicherung TEUR 396 (2021: TEUR 486), und Aufwendungen für freiwillige Altersversorgung in Höhe von TEUR 94 (2021: TEUR 3) enthalten. Von den Personalaufwendungen entfallen TEUR 37 auf anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und TEUR 148 auf anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Die durchschnittliche Zahl der während der Berichtsperiode beschäftigten Arbeitnehmer ist folgen- der Übersicht zu entnehmen: Vollzeitbeschäftigte 306 335 Teilzeitbeschäftigte 35 18 Das Finanzergebnis des Konzerns setzt sich aus finanziellen Erträgen sowie finanziellen Aufwen- dungen zusammen. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der saldierte Zinsaufwand TEUR 610 (2021: TEUR 1.070). Details zu den einzelnen Positionen können dem Nettoergebnis nach Bewertungs- kategorien (vgl. Kapitel 0) entnommen werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.