Common use of Umsatzsteuerbefreiung Clause in Contracts

Umsatzsteuerbefreiung. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegenständen berechnet, die in Staaten innerhalb der EU von Unternehmen erworben und aus Deutschland exportiert werden, wenn diese bei Beantragung und Erhalt ihrer Bieternummer ihre Umsatzsteuer­ Identifikationsnummer angegeben haben. Eine nachträgliche Be­ rücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungs­ stellung, ist nicht möglich. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegen­ ständen berechnet, die gemäß § 6 Abs. 4 UStG in Staaten außerhalb der EU geliefert werden und deren Käufer als ausländische Abneh­ mer gelten und dies entsprechend § 6 Abs. 2 UStG nachgewiesen haben. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer. Die vorgenannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem Stand der Gesetzgebung und der Praxis der Finanzverwaltung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

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Samples: Versteigerungsbedingungen, Versteigerungsbedingungen

Umsatzsteuerbefreiung. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegenständen berechnet, die in Staaten innerhalb der EU von Unternehmen erworben er- worben und aus Deutschland exportiert werden, wenn diese bei Beantragung und Erhalt ihrer Bieternummer ihre Umsatzsteuer­ Umsatzsteuer- Identifikationsnummer angegeben haben. Eine nachträgliche Be­ Be- rücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungs­ stellungRechnungsstel- lung, ist nicht möglich. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegen­ Kunstgegen- ständen berechnet, die gemäß § 6 Abs. 4 UStG in Staaten außerhalb der EU geliefert werden und deren Käufer als ausländische Abneh­ Abneh- mer gelten und dies entsprechend § 6 Abs. 2 UStG nachgewiesen haben. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer. Stand 7/2023 Die vorgenannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem Stand der Gesetzgebung und der Praxis der Finanzverwaltung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umsatzsteuerbefreiung. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegenständen berechnet, die in Staaten innerhalb der EU von Unternehmen erworben er- worben und aus Deutschland exportiert werden, wenn diese bei Beantragung und Erhalt ihrer Bieternummer ihre Umsatzsteuer­ Umsatzsteuer- Identifikationsnummer angegeben haben. Eine nachträgliche Be­ Be- rücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungs­ stellungRechnungsstel- lung, ist nicht möglich. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegen­ Kunstgegen- ständen berechnet, die gemäß § 6 Abs. 4 UStG in Staaten außerhalb der EU geliefert werden und deren Käufer als ausländische Abneh­ Abneh- mer gelten und dies entsprechend § 6 Abs. 2 UStG nachgewiesen haben. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer. Stand 3/2023 Die vorgenannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem Stand der Gesetzgebung und der Praxis der Finanzverwaltung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umsatzsteuerbefreiung. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegenständen berechnet, die in Staaten innerhalb der EU von Unternehmen erworben er- worben und aus Deutschland exportiert werden, wenn diese bei Beantragung und Erhalt ihrer Bieternummer ihre Umsatzsteuer­ Umsatzsteuer- Identifikationsnummer angegeben haben. Eine nachträgliche Be­ Be- rücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungs­ Rechnungs- stellung, ist nicht möglich. Keine Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Kunstgegen­ ständen Kunstgegenständen berechnet, die gemäß § 6 Abs. 4 UStG in Staaten außerhalb der EU geliefert werden und deren Käufer als ausländische Abneh­ mer Abnehmer gelten und dies entsprechend § 6 Abs. 2 UStG nachgewiesen haben. Im Ausland anfallende Einfuhrumsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer. Die vorgenannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem Stand der Gesetzgebung und der Praxis der Finanzverwaltung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

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Samples: Versteigerungsbedingungen