Umwelttechnik Musterklauseln

Umwelttechnik. Die Regierungskoalition kommt überein, beim Ministerium für Umwelt und Verkehr das Förderprogramm zur Einführung von neuen Umwelttechniken, Produkt- und Verfahrensinnovationen fortzusetzen. - Die Regierungskoalition bekräftigt, die Chancen der Bio- und Gentechnik als wichtiger Schlüsseltechnologie für eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu nutzen.
Umwelttechnik. Mit einem Umsatz von EUR 36,73 Mio. (2020: EUR 25,10 Mio.) erzielte der Bereich Umwelttechnik 2021 einen Anteil von 30,7 % (2020: 25,3 %) am Gesamtumsatz. Neben einem konstant hohen Auftragseingang im Einzelmaschinen- und Kleinsystemgeschäft konnten im Geschäftsjahr 2021 auch mehrere größere Systemgeschäfte in Europa und den USA realisiert werden. In Summe führte dies annähernd zu einer Verdoppelung des Auftragseingangs auf EUR 46,04 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (2020: EUR 24,45 Mio.).
Umwelttechnik. Begünstigt durch die positiven Impulse aus der Kreislaufwirtschaft konnte der Bereich Umwelttechnik erneut wachsen und einen Umsatz von EUR 47,30 Mio. (2022: EUR 45,36 Mio.) erzielen. Das entspricht einem Anteil von 36,91 % (2022: 34,90 %) am Gesamtumsatz im Jahr 2023. Speziell im Glasrecycling hält sich die Nachfrage auf konstant hohem Niveau. Profitiert davon hat nicht nur das Einzelmaschinen- und Kleinsystemgeschäft, es kam auch zum Abschluss eines Großprojektes für den Neubau einer Altglasaufbereitungsanlage in Belgien. Im Bereich der sensorgestützten Metallsortierung konnten wesentliche Weichen für ein Pilotprojekt gemeinsam mit einem amerikanischen Kunden für die LIBS Technologie (Sortierung nach Aluminium-Legierungsklassen) gestellt werden. Stark steigend waren auch die Anwendungen zur Aufbereitung von Bauschutt. Neben dem sensorgestützten Sortieren mit CLARITY spielt die BIVITEC-Siebtechnologie im Recycling eine immer stärkere Rolle. In Summe führte dies zu einer erneuten Erhöhung des Auftragseingangs auf EUR 56,66 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (2022: EUR 50,60 Mio.).
Umwelttechnik. 1. Müllwerker/in. 2. Beschäftigte auf Recycling- bzw. Wertstoffhöfen, die Wertstoffe sortieren.
Umwelttechnik. 1. Kanalbetriebsarbeiter/in. 2. Beschäftigte an mechanischen Kläranlagen ohne getrennte Schlammbehandlung. 3. Betriebsarbeiter/in in der Gewässerunterhaltung. 4. Fahrer/in von selbstaufnehmenden Kehrmaschinen (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht). ENTWURF 5. Kesselwärter/in für Kohle-, Schlacke- und Aschentransporte an automatischen Anlagen in Kesselhäusern und Abfallbeseitigungsanlagen.
Umwelttechnik. 1. Beschäftigte mit Spezialausbildung an Kläranlagen mit einer Ausbaugröße bis 1.000 Ein- wohnerwerte. 2. Kanalbetriebsarbeiter/innen, die mechanische Schmutz- und Regenüberlaufbecken o- der Entlastungsanlagen der Kanalisation pflegen, unterhalten und deren Betrieb auf- rechterhalten. 3. Beschäftigte auf Recycling- bzw. Wertstoffhöfen in der Kundenannahme bzw. Kunden- beratung mit Kassiertätigkeit. 4. Beschäftigte auf Recycling- bzw. Wertstoffhöfen, die auf Betriebs- bzw. Spezialfahrzeu- gen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t eingesetzt sind. 5. Kesselwärter/in an Niederdruckanlagen mit amtlicher Prüfung oder Kesselwärter/in mit einschlägiger Berufsausbildung oder betriebsinterner Prüfung gemäß Anlage 2 I.
Umwelttechnik. 1. Fachkräfte für Abwassertechnik1 oder Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung in einem Metall- oder Elektroberuf auf Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 1.000 bis 10.000 EW. ENTWURF 2. Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die selbständig in Rohrnetzen tätig sind und an den entsprechenden Installationen Wartungs- und Reparaturarbeiten ausführen. 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 zur baulichen Unterhaltung von Kanalanlagen. 4. Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik, die alle im Verteilernetz vorkommenden Ar- beiten, wie an Druckstörungsanlagen, an Hausdruckanlagen, Hausanschlusserstellung, Rohrnetzbau ausführen. 5. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit einschlägiger Berufsausbildung, die selbständi g anhand von Schaltplänen Teilinstallationen durchführen. 6. Kesselwärter/in an Hochdruckanlagen mit amtlicher Prüfung, der/die eine oder mehrere in Betrieb befindlichen Hochdruckkesselanlagen mit bis zu 8 Millionen kcal/h verantwort- lich betreibt. 7. Beschäftigte auf Recycling- bzw. Wertstoffhöfen, die Betriebs- bzw. Spezialfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bedienen oder in Mischtätigkeiten (Kassier- oder Fahrtätigkeiten) eingesetzt sind. 8. Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit einschlägiger Berufsausbildung mit verfahrensspezifischem Fachwissen, z. B. Probean- nahme und Analytik, Qualitätssicherung und Eingriff in die Betriebsabläufe.
Umwelttechnik. ENTWURF 1. Fachkräfte für Abwassertechnik bzw. Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbil- dung in einem Metall- oder Elektroberuf und entsprechender Tätigkeit auf Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 10.000 EW. 2. Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit einschlägiger Berufsausbildung, die selbständig am Entwässerungssystem tätig sind, und Mischtätigkeiten in Form von Wartungs-, Reparatur- und Installationsleistun- gen am Abwassernetz ausführen, die sich aus gleichwertigen Arbeiten verschiedener Arbeitsbereiche zusammensetzt. 3. Fachkräfte für Rohr-, Kanal und Industrieservice bzw. Beschäftigte der EG 5 mit ein- schlägiger Berufsausbildung in der Tätigkeit als Kanalinspekteure. 4. Xxxxxx und Bedienen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Saug- und Spülwagen) 5. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, Fallgruppen 1 und 2 mit Tätigkeiten in einem Klärwerk, die schwierige Revisions- und Instandsetzungsarbeiten an Pumpen, Zentrifugen, Hebe- anlagen, Dosieranlagen oder der Fördertechnik durchführen.
Umwelttechnik. 1. Mess- und Regelmechaniker/innen; Elektroniker/innen, die mess-, steuer-, regel- und verfahrenstechnische Einrichtungen verantwortlich überwachen, einstellen und instand setzen (Prüfung, Instandsetzung und Programmierung von SPS und zugehörigen Ein- richtungen der Leittechnik). 2. Fachkräfte für Rohr-, Kanal und Industrieservice bzw. Beschäftigte der EG 5 mit ein- schlägiger Berufsausbildung in der Tätigkeit als Kanalinspekteure, die auch die Beurtei- lung und Auswertung der Kanäle vornehmen. 3. Maurer/innen, die als Kanalmaurer/innen besonders anspruchsvolle Klinkerarbeiten (Herstellen von Schachtgerinnen mit Zuläufen, Dimensionswechsel, innenliegende Ver- fallung) verrichten. 4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit einschlägiger Berufsausbildung, die in umfangrei- chen und weitverzweigten Kanalisationsnetzen mit besonderen Einrichtungen, wie Pumpwerken, Regenkläranlagen oder in an diese Netze angeschlossenen Großkläran- lagen, selbständig und verantwortlich komplizierte Einrichtungen, wie mechanisch bzw. elektromechanisch gesteuerte Stauklappen, Spültüren, Kettenrollschieber und Schiebe- getriebe instand setzen, warten, überholen und einstellen. 5. Stationswarte in Wasseraufbereitungsanlagen mit vielfältigen technischen Einrichtun- gen, in denen Wasser unter ständigem Zusatz von Chemikalien oder durch biologische Verfahren aufbereitet wird, die selbständig und verantwortlich den laufenden Betrieb steuern und überwachen und bei auftretenden Störungen durch Eingreifen in die einzel- nen Betriebsanlagen die Versorgung aufrechterhalten. 6. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit einschlägiger Berufsausbildung und nachgewiese- nen Spezialkenntnissen in den Bereichen Wasserversorgung, Sanitär und Entwässe- rung, die an Druckerhöhungsstationen, Feuerlöschversorgungsanlagen, Abwasser- pumpstationen, Regenwasserförderanlagen und Druckregeleinrichtungen selbständig und verantwortlich Betriebsführungsaufgaben und Instandhaltungsmaßnahmen ausfüh- ren und bei Störungen und Ausfällen durch Eingriff die Versorgung aufrechterhalten. 7. Beschäftigte der EG 5 mit spezieller Erfahrung im Rohrnetz, die selbständig die Korrela- tionsmesstechnik anwenden und auswerten.
Umwelttechnik. ENTWURF 1. Fachkräfte für Abwassertechnik der Entgeltgruppen 6, 7 oder 8, die eigenverantwortlich den laufenden Betrieb steuern und überwachen. 2. Energieanlagenelektroniker/innen mit selbständiger und verantwortlicher Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an besonders komplizierten elektro-, mess-, steuer-, regel- und maschinentechnischen Anlagen und Einrichtungen der Son- derbauwerke des Kanalnetzes. 3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit einschlägiger Berufsausbildung und zusätzlicher Spezialausbildung bei den Reglerherstellern, die vollautomatische Gashochdruckregleranlagen sowie die dazu gehörenden Mess- und Übertragungsein- richtungen selbständig prüfen, warten und instand setzen. 4. Kesselwärter/wärterinnen der Entgeltgruppe 8, D 16, die zusätzlich Tätigkeiten der Ent- geltgruppe 8 D 15 auszuüben haben.