Unrichtige Quadratmeteranzahl Musterklauseln

Unrichtige Quadratmeteranzahl. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die Nutzfläche der Woh- nung größer ist als die der Berechnungsgrundlage der Versi- cherungssumme zugrunde liegende Fläche, dann wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde liegende Fläche zur Nutzfläche der Wohnung. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern die Abweichung nicht mehr als 5 % beträgt oder die Versicherungssumme mindestens dem Versi- cherungswert entspricht.
Unrichtige Quadratmeteranzahl. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Quadratmeteranzahl der Gebäude unrichtig ist, dann wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde liegende Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern die Abweichung der Quadratmeteranzahl nicht mehr als 10 % beträgt oder die Versicherungssumme mindestens dem Versicherungswert entspricht oder der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Berechnung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert (§ 56 VersVG) eine höhere Entschädigung ergibt.
Unrichtige Quadratmeteranzahl. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die Nutzfläche der Wohnung größer ist als die der Berechnung der Versiche- rungssumme zugrunde liegende Fläche, gilt: Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum Gesamtschaden so verhält, wie die Versicherungssumme, die auf Basis der - der Berechnung zugrunde liegenden - Fläche ermittelt wurde, zur Versicherungssumme, die aus der tatsächlich vorhandenen Nutzfläche der Wohnung re- sultiert. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, sofern die Abweichung nicht mehr als 5% beträgt oder die Versiche- rungssumme des in der Versicherungsurkunde bezeichne- ten Wohnungsinhaltes gemäß Artikel 1, Punkt 1. minde- stens dem Versicherungswert (ausgenommen Sachen ge- mäß Artikel 1, Punkte 1.2 und 1.3) entspricht.

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