Unsere Hauptgeschäftstätigkeit Musterklauseln

Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leistung
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich der Nicht- Lebensversicherungen. Um den Versicherungsschutz abschließen zu können, müssen Sie als Privatperson Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. als Unternehmen Ihre Betriebsstätte in Deutschland haben. Dem Vertrag liegen die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Versicherungsbedingungen zugrunde. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung, ergeben sich aus dem beigefügten Produktinformationsblatt, den geltenden Versicherungsbedingungen und Ihrem Versicherungsschein.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand unseres Unternehmens ist der Betrieb der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Vermittlung von Versicherungen in Zweigen, die unser Unternehmen nicht selbst betreibt sowie der Betrieb anderer Geschäfte, die mit dem Versicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich der Nicht-Lebensversicherungen. Dem Vertrag liegen die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Versicherungsbedingungen zugrunde. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung, ergeben sich aus dem beigefügten Produktinformationsblatt, den geltenden Versicherungsbedingungen und Ihrem Versicherungsschein.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb der Schaden- und Unfall- versicherung (Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Unfallver- sicherung, Sachversicherung, Kfz-Versicherung).
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit. Wann und wie zahle ich? Sicherungsfonds in der privaten Krankenversicherung Wann beginnt und endet die Deckung?

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  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.