Unterauftragsvergabe. Der Auftragnehmer hat das Recht, Teile der Anlage von Dritten ausfüh- ren zu lassen.
Unterauftragsvergabe. 1. Für Subunternehmer und von der anderen Vertragspartei eingeschaltete Dritte steht die andere Vertragspartei ein wie für ihr eigenes Tun oder Unterlassen. Die andere Vertragspartei steht dafür ein, dass Attero gegenüber dem Subunternehmer und/oder Dritten ihre Rechte aufgrund dieses Vertrags direkt ausüben kann, unbeschadet des Rechts von Xxxxxx, Erfüllung von der anderen Vertragspartei zu fordern. Xxxxxx ist niemals für die von Subunternehmern oder auch von von Subunternehmern eingeschalteten Dritten verursachten Schäden verantwortlich.
Unterauftragsvergabe. Gemäß der Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag“ ist OVHcloud berechtigt, alle oder einen Teil der Dienste an seine verbundenen Unternehmen weiter zu vergeben. XXXxxxxx kann zur Vertragserfüllung frei auf Drittanbieter zurückgreifen, ohne den Kunden darüber informieren oder dessen vorherige Zustimmung einholen zu müssen. Sofern die geltenden BVB nichts anderes vorsehen oder nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, werden jedoch keinerlei Dienstleistungen, die Zugriff auf die vom Kunden im Rahmen der Dienste gespeicherten Inhalte erfordern, an Unterauftragnehmer außerhalb von OVHcloud oder dessen verbundene Unternehmen vergeben. XXXxxxxx bleibt für die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Auftragsverarbeiter verantwortlich.
Unterauftragsvergabe. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, seine wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DN an Subunternehmer zu vergeben. Jeder Verstoß des Verkäufers gegen diese Bestimmung berechtigt DN, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
Unterauftragsvergabe. Der Lieferant ist berechtigt, seine Pflichten gemäß diesem Vertrag frei per Unterauftrag abzutreten.
Unterauftragsvergabe. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu vergeben und zur Leistungserbringung Dritte, insbesondere unsere Tochterunternehmen, einzusetzen.
Unterauftragsvergabe. Der Lieferant darf Aufträge nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und unter seiner alleinigen Verantwortung an Zulieferer vergeben. Er haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Verpflichtungen, die sich aus der Leistung ergeben.
Unterauftragsvergabe. Kiwa kann die Ausführung von Prüf- und Inspek- tionstätigkeiten oder Teilen davon mit Einver- ständnis des Kunden an Dritte übertragen. Wenn Anforderungen an Unterauftragnehmer seitens DAkkS / der anerkennenden Behörden festgelegt wurden oder diese durch die akkredi- tierten Normen vorgegeben sind, darf Kiwa die- se Tätigkeiten ausschließlich an Dritte übertra- gen, die diesen Anforderungen genügen. Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen er- folgen bei der Kiwa auf nachvollziehbaren Grund- lagen, insbesondere nach: • Allgemein anerkannten Regeln der Technik / privatrechtliche Regelungen z.B. Normen – DIN, EN , ISO IEC, Richtlinien - VDI, LAGA, LAWA, LABO, KOMO, NEMKO NS, COPRO, RAL, Kiwa, IVG, BAM, DB AG –, BAST • Der Verordnung für Bauprodukte (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bau- produkten (Bauproduktenverordnung) • Vorgaben der Landesbauordnungen (LBO). Einen Auftrag für Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen können alle Marktteilnehmer (Hersteller, Lieferanten, Exporteure usw.) ertei- len.
Unterauftragsvergabe. Ipsos ist befugt, die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen teilweise oder vollständig durch einen seiner Liefe- ranten oder ein verbundenes Unternehmen erbringen zu lassen.
Unterauftragsvergabe. Insoweit als die Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Miteinbeziehung von Subunternehmern beinhaltet, wird dies unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden, genehmigt: � Die Beteiligung von Subunternehmern ist im Wesentlichen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ohne eine solche schriftliche Zustimmung darf der Auftrag- nehmer nur Gruppen-Mitarbeiter verwenden, wodurch die Verpflichtung zur Auftragskontrolle, wie unter Punkt 5 beschrieben, sichergestellt wird, und, auf Einzelfallbasis andere Subunter- nehmer, unter Ausübung der Sorgfaltspflicht und der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber informiert, bevor die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beginnt. � Der Auftragnehmer hat vertragliche Vereinbarungen mit dem/den Subunternehmer(n) so zu gestalten, dass sie den Datenschutzanforderungen im Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entsprechen. Dienstleistungen, die der Auftragnehmer von Dritten als Nebenleistung bezieht, um die Erfüllung des Auftrags zu unterstützen, begründen keine Subunternehmer-Beziehung im Sinne dieser Bestimmung. Zu diesen zählen beispielsweise Telekommunikationsdienste, Wartungs- und Nutzerdienste, Reinigungspersonal, Wirtschaftsprüfer oder die Entsorgung von Datenmedien. Der Auftragnehmer ist nichtsdestotrotz dazu verpflichtet, angemessene, rechtskonforme Vertragsvereinbarungen einzugehen und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit der Daten des Auftraggebers sicherzustellen, selbst wenn Nebenleistungen von Dritten bezogen werden. In jedem Fall muss der Auftragnehmer den Auftraggeber benachrichtigen, falls er oder seine Mitarbeiter Bestimmungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftrag- gebers zuwidergehandelt haben bzw. gegen Bestimmungen verstoßen haben, die im Auftrag festgelegt sind. Es ist bekannt, dass gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung eine Pflicht zur Benachrichtigung bestehen kann, falls personenbezogene Daten verloren gehen, illegal übertragen werden bzw. auf diese unrechtmäßig zugegriffen wird. Daher müssen solche Ereignisse dem Auftraggeber sofort und unabhängig von deren Ursache gemeldet werden. Dies gilt ebenso für größere Störungen des Geschäfts, falls der Verdacht besteht, dass es zu einer Verletzung der Bestimmungen bezüglich des Schutzes der personenbezogenen Daten des Auftraggebers gekommen ist oder der Verdacht ...