Common use of Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung auf- grund verhaltensbedingter Umstände Clause in Contracts

Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung auf- grund verhaltensbedingter Umstände. 11.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorheri- ge Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer diesen Bedingungen ein- schließlich der zugrunde liegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbe- treiber bestehenden Verpflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Tren- nung erforderlich ist,‌

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Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung auf- grund verhaltensbedingter Umstände. 11.1 10.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorheri- ge vorhe- rige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage elektrische Anlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer diesen Bedingungen ein- schließlich der zugrunde liegenden Verträge dem Netzanschluss- bzw. Anschlussnutzungsvertrag oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbe- treiber bestehenden Netzbetreiber beste- henden Verpflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Tren- nung erforderlich ist,‌Trennung erforder- lich ist,

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Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung auf- grund verhaltensbedingter Umstände. 11.1 12.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorheri- ge vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer An- schlussnutzer diesen Bedingungen ein- schließlich einschließlich der zugrunde liegenden Verträge Ver- träge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbe- treiber Netzbetreiber bestehenden Verpflichtung Ver- pflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Tren- nung erforderlich ist,‌Trennung erfor- derlich ist,

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