Unterbrechung & Stornierung. (1) Unterbrechung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Unterbrechung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann.